Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                             Central-Blatt 
                              für das 
                           Deutsche Reich. 
                              Herausgegeben 
                          Reichskanzler-Amt. 
– 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
  
  
  
l . . 
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Juni 1875. Nr.. 206. 
Inhalt: 1. Allrmeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Zoll= und Steuer- Wesen: Zollpflichtigkeit der mit 370. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete  365. Mineralwasser gefüllten Syphons 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 5. Justiz-Wesen: Ernennung von Mitgliedern der Kaiserlichen. 
und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Einnahmen Diziplinarkammern. ............ 
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum 6. Marine nud Schiffahrt: Nachtrag zum Bezeichniß der 
Schlusse des Monats 1875.. 366. Prüfungs Kommissionen für Seeschiffer ect.     Bekannt- 
3. Münz-Wesen: Monate Mai  1875 die Ausprägung von Reichs- münzen, betr. den Umtausch der vor dem 1. Mai 1870 
— Uebersicht über die bis Ende Mai 1875 für ertheilten Zeugnisse über die Befähigung als Seeschiffer 
Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen 371. 
Landes. Silber- und Kupfermünzen 367 7. Konsulat--Wesen: Ernennung ect. .......... 372. 
  
  
  
                            1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. Andreas Kern, geboren am 8. Dezember 1847 zu Roderen (Kreis Thann im Ober-Elsaß), 
durch Option französischer Staatsangehöriger, nach Verbüßung einer wegen schweren Dieb- 
stahls erkannten zweijährigen Zuchthaus trafe, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks- 
Präsidenten zu Kolmar vom 11. Juni d. Js.; 
und auf Grund des §. 284 des Strafgesetzbuchs ist 
2. der Handelsmann Israel Mendelowitz aus Tauroggen in Russisch-Litthauen, 26 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßigen Glückspiels, durch Beschluß 
des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt Augsburg vom 8. Mai d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens, 
3. der polnische Ueberläufer, Stellmacher Thomas Morysk aus Skulsk in Russisch-Polen, 
21 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Bromberg 
vom 18. Juni d. Js.; 
4. der Hafnergeselle Franz Buchegger, geboren 1832 zu Pechlarn in Nieder-Oesterreich, orts- 
angehörig zu Krems (daselbst), durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu 
Dillingen vom 15. Juni d. Js; 
5. der Tagelöhner Emil Ro ger, geboren am 31. Dezember 1857 zu Nancy in Frankreich und 
ortsangehörig daselbst, 
— 
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