Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

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Porto  für  Drucksachen  und  Waarenproben  nach  Oesterreich-Ungarn.
Vom  1.  Juli  ab  beträgt  nach  Oesterreich-Ungarn  das  Porto:

1.  für  Drucksachen  im  Gewichte  bis  50  Gramm  .  ....  .  Pfennig,
über  50  =  250  -  ..........10  -
-200-500  -  .  20  -
:  500  1000  -  ..  .  30  -

2.  für  Waarenproben  ohne  Unterschied  des  Gewichte  bis  250  Gramm  10  Pfennig.  Waarenproben
  im  Gewichte  über  250  Gramm  können  nur  als  Packete  mit  der  Post  versandt  werden.
Drucksachen  und  Waarenproben  müssen  vom  Absender  frankirt  sein,  wenn  sie  gegen  die  vorstehende
  Taxe  befördert  werden  sollen.  Unfrankirte  oder  unzureichend  frankirte  Sendungen
von  Drucksachen  und  Waarenproben  unterliegen  dem  Briefporto.

Berlin  W.,  den  23.  Juni  1875.
                           Kaiserliches  General-Postamt.


                           Postverkehr  mit  Belgien.
Vem  1.  Juli  ab  treten  im  Postverkehr  mit  Belgien  folgende  Aenderungen  ein.

Der  Meistbetrag  einer  nach  Belgien  gerichteten  Postanweisung  wird  auf  375  Franken  erweitert.
Die  Postanweisungs-Gebühr  beträgt:

bis  100  Franken  Mark  8  Pf.
über  100=  200  ..........—--200-375-
  .  «  1-  20  -

Der  Abschnitt  der  Postanweisung  darf  seitens  bes  Absenders  zu  schriftlichen  Mittheilungen,  außer
der  Angabe  seines  Namens  und  Wohnorts,  nicht  benutzt  werden.

Briefe  mit  Werthangabe  sind  einzeln  bis  zum  Betrage  von  10,000  Mark  zulässig.  Derartige
Briefe  dürfen  nur  Werthpapiere  enthalten.  Für  die  Briefe  mit  Werthangabe  wird  außer  dem  Porto,  wie
für  Einschreibbriefe  nach  Belgien  von  gleichem  Gewichte,  eine  Versicherungsgebühr  von  30  Pfennig,  für  je
1000  Mark  oder  einen  Theil  von  1000  Mark  erhoben.  Das  Porto  und  die  Versicherungsgebühr  müssen
stets  vom  Absender  vorausbezahlt  werden.

  Postkarten  mit  vorausbezahlter  Rückantwort  sind  zulässig.  Die  Gebühr  beträgt  20  Pfennig
pro  Stũck.

Durch  Eilboten  zu  bestellende  Sendungen  sind  mit  dem  Vermerk  „durch  Eilboten“  oder  „a  remettre
den  expres“  zu  versehen.  Die  Sendungen  müssen  frankirt  und  eine  Gebühr  von  25  Pfennig  für  die  Eilbestellung
  im  voraus  entrichtet  werden.

Im  Grenzbezirk  zwischen  Deutschland  und  Belgien  bleibt  die  ermäßigte  Taxe  von  10  Pfennig  für
frankirte  Briefe  und  20  Pfennig  für  unfrankirte  Briefe  bestehen.

Berlin  W.,  den  24.  Juni  1875.
                          Kaiserliches  General-Postamt.


                                Posverkehr  mit  Niederland.

Vom  1.  Juli  ab  treten  im  Postverkehr  mit  Niederland  folgende  Aenderungen  ein:

Der  Meistbetrag  einer  nach  Niederland  gerichteten  Postanweisung  wird  auf  175  Gulden  N.  W.
erweitert.