Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                             Central. Blatt 
                                für das 
                          Deutsche Reich. 
                             Herausgegeben 
                                Reichskanzler-Amt. 
Zu legleben durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
III. Jahrgang· Berlin, Freitag, den 16. Juli 1875. Nr..29. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet; — Bekanntmachung 
derjenigen Weisungen, welche zu beobachten sind, wenn es Klasse; - Errichtung eines Grenzsteueramts 
sich um vorläufge Festnahme eines flüchtigen Verbrechers " Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift. 435 
in England handelt ......... Seit 426. " Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekanntmachung, betr. 
2. Münz-Wesen Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige 
Fehlergrenze  bei zylindrischen Hohlmaaßen 
nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 432 
Zoll- und Steuer-Wesen: Errichtung eines Nebenzollamts 
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8. — Nachweisung über die am 30. Juni 1875. Js. Post- Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung.  436 
im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der Eisenahnstrecke Glatz Habelschwerdt; — Eröffmmg der 
deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der Eisenbahn Oels in Schlesien-Gnesen 436. 
  
                      1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Handelsmann Israel Bild, gebürtig aus Tarnow (Galizien, Oesterreich), in Jahre 
1872 naus Chrzanow (daselbst) nach Kattowitz in Preußen übergesiedelt, 31 Jahre alt 
2. der russische Ueberläufer, Arbeiter Leon Loewy, gebürtig ans Radomsk in Russisch- Polen, 
im Jahre 1872 nach Kattowitz in Preußen übergesedeln, 30 Jahre alt, 
zu 1 und 2 nach erfol Heer gerichtlicher Bestrafung wegen Hehlerei, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 26. Oktob e v. Js. (publizirt 
und ausgeführt zu 1 am 26. November v. Is., zu 2 am 18. Juni d. Js.); 
und auf Grund des §. 362 des Strasgesesbuche sind 
3. der Schneider Paul Thomay aus Brembek bei Kalisch in Russisch-Polen, 56 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Abweichens von der Reise- 
route, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Posen vom 3. Juli 
der russische Ueberläufer Diemit Rupczow (alias Rapczok) aus Lenczyc (Gouvernement 
Warschau in Russisch-Polen), 41 Jahre alt, nach erfolgter Ferichtlicher Bestrafung wegen 
bnnge. durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 
uni d. Js. 
5. der Uhrmachergehülfe Adolf Piller, geboren 1849 zu Bilin (Kreis Saaz in Böhmen), 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Landdrostei in Lüneburg vom 6. Juli d. Js.; - 
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