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Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des
betreffenden Militärpfsichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein.
4. Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des-
jenigen Aushebungs-Bezirks stehen, in welchem sie geloost haben.
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen und Loosnummern.
5. Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtjahr statt; die hierbei gezogene
Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner Militärpflicht.
Abschlußnummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Aushebungs-Bezirk in
der regelmäßigen, durch die Aufeinanderfolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge zuletzt aus-
gehoben ist.
Diese regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militärpflichtige durch die-
Ersatz-Kommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden.
6. Die Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges loosen, nachdem das Musterungs-Geschäft im ganzen
Aushebungs= Bezirk beendigt.
Der Termin, an welchem die Loosung stattfinden soll, wird öffentlich bekannt gemacht.
Jedem Militärpflichtigen ist das persönliche Erscheinen überlassen. Für die nicht Erschienenen
wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost.
Die Loosung findet in Gegenwart der verstärkten Ersatz-Kommission statt.
7. Von der Loosung sind nur auszuschließen:
die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten,
die von den Truppen= (Marine-) theilen angenommenen Freiwilligen (einschließlich Forst-
lehrlinge),
die Vorweg-Einzustellenden,
die dauernd Untauglichen,
die dauernd Unwürdigen.
8. Für die Richtigkeit des Loosens ist der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission vorzugsweise ver-
antwortlich.
9. Die Zahl der zu ziehenden Loose muß der Zahl der zur Loosung berechtigten Militärpflichtigen
entsprechen.
Sie werden in Gegenwart der Kommission in ein geeignetes Gefäß eingezählt. Letzteres wird
sodann gehörig umgeschüttelt.
10. Die Militärpflichtigen loosen in der Reihenfolge der alphabetischen Liste. Jedes gezogene Loos wird
laut verlesen und sogleich in die alphabetische Liste eingetragen und zwar durch den Militär= und
den Civil-Vorsitzenden eigenhändig.
Unterbrechungen der sLooung dürfen nur ausnahmsweise stattfinden. Während der Dauer der
Unterbrechung ist das Gefäß mit den Loosen unter sicherem Verschluß aufzubewahren.
Ausstellung von Loosungsscheinen s. §. 66.
11. Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangiren nach der Reihenfolge ihrer im ersten Militärpflicht-
jahr gezogenen Loosnummern.
Sind sie nach anderen Aushebungs-Bezirken verzogen, so werden sie dort nach dem Werth
ihrer Loosnummer einrangirt, d. h. der ihnen anzuweisende Platz in der Reihenfolge der Militär=
pflichtigen ihres Jahrganges muß in demselben Verhältniß zu der in dem neuen Bezirk gezogenen
höchsten Loosnummer dieses Jahrganges stehen, wie in dem früheren Bezirk.“)
*) Die Art und Weise der Einrangirung ergiebt sich aus folgendem Beispiele: Nach Schema 8 ist in A die höchste
Loosnummer 1325, die Abschlußnummer 1265; desgleichen in C die höchste Loosnummer 402, die Abschlußnummer 380.
Es blieben daher in A 60 Mann,
C 16 Mann,
überzählig.
Der in A mit de Loosnummer 1290 überzählig Gebliebene ist demmnach der 25fte der überzähligen 60 Mann in A.
Verzieht dieser na ach C, so brde seine Einrangirung in die 16 Ueberzähligen in C in dem Verhältniß wie 60:25 = 16:02/3
erfolgen, so daß er in C als un siebente Ueberzählige eintritt und somit hinter den Militärpflichtigen zu stehen kommt, welcher in
C die Nummer 392 gezogen hat.