Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                            Central-Blatt 
                                für das 
                           Deutsche Reich. 
                          Herausgegeben 
                          Reichskanzler-Amt. 
– 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — 
Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
III. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 19. November 1875. Nr..47. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltung Sachen Verweisung 
Seite 729. 
3 
# 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet 
Finanz-Wesen: Nachweisung über die am 31. Oktober 1875 
im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der 
deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der 
nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten; — Nach- 
weisung der bis einschließlich zum 6. November '1875 statt. 
gehabten Ausführung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von 
Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874/1875; — Status 730. 
deutschen Notenbanken Ende Oktober 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung- von Reichs- 
münzen 
  
— 
Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der 
Eisenbahn Bebra- Eschwege; — Eröffnung der Eisenbahn- 
strecke Attendorn= Olpe; — Eröffnung der Eisenbahn Neisse- 
 739. 
Ziegenhals 
  
  
  
Zoll und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an 
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate 
Januar bis Oktober ......... 740. 
6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Alphabetischen 
Verzeichnisses der deutschen Kauffahrteischiffe für 1875 
7. Heimath * Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
heimathwesen 742. 
  
S 
  
  
                       1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens 
und Bettelns, 
1. der Konditor Stanislaus Winitzki, gebürtig aus Podowini in Russisch-Polen, 24 Jahre 
alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Marienwerder vom 22. Sep- 
tember d. Js.; 
2. der Commis Wilibald Macher, gebürtig aus Engelsberg (Kreis Troppau in Oesterreichisch- 
 Schlesien) 31 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 
5. November d. Js.; 
 
3. der Korbmacher Michael Freimann, gebürtig aus Moskau, 22 dohn alt, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom 16. Oktober d. Js.: 
 
4. der Arbeiter Nikolaus Reder, gebürtig aus Oppeldorf im Frohsncnpnn Luxemburg, 
53 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 11. November 
d. Js.: 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
                                                                                                     102
	        
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