Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                              —  405  —

Muster  B
(zu  §§.  5  und  16  des  Regulativs).

                                Niederlage-Register
                                                 für
                                   gemischten

 

                                       Privattransitlager

 

von

Bau=  und  Nutzholz
ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde

H.g.

 

                                  Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Bei  den  Hölzern,  welche  von  dem  Lager  abgemeldet  und  in  Spalte  14  bis  21  abgeschrieben
werden,  sind  die  betreffenden  Zahlen  in  Spalte  8  oder  9  roth  zu  durchstreichen.
2.  Bei  den  bearbeiteten  Hölzern,  welche  nach  der  Bearbeitung  zur  Revision  angemeldet  werden,  sind
in  Spalte  12
a)  die  Gattung  und  Menge  der  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Hölzer,
b)  die  Menge  der  zum  Lager  zurückgebrachten  zollpflichtigen  Abfälle  und
c)  die  Menge  der  zollfrei  zu  lassenden  Abfälle  an  Sägespänen
nac  Maßgabe  der  Angaben  in  den  Spalten  17  bis  23  der  Anmeldungen  nach  Muster  C  anzumerken.

3.  Die  bei  der  jährlichen  Bestandsaufnahme  zur  Verzollung  zu  ziehende  Holzmenge  ergiebt  sich  aus
der  Summe  des  Sollbestandes  nach  Spalte  8  oder  9  abzüglich
a)  des  vorhandenen  Lagerbestandes  nach  dem  Ergebniß  der  Lageraufnahme  und
b)  der  zollfrei  zu  belassenden  Abfälle  an  Sägespänen  nach  den  Anschreibungen  in  Spalte  12.
4.  Wenn  inländisches  Holz  zum  Transitlager  angemeldet  wird,  so  ist  in  Spalte  11  das  „Inland“
als  Herkunft  auszuführen.  Dabei  ist  in  derselben  Spalte  ein  bezüglicher  Vermerk  zu  machen,
wenn  das  inländische  Holz  nach  Maßgabe  des  §.  4  oder  15  des  Regulativs  die  Eigenschaft  als
zollfreie  Waare  behält.
Bei  der  Aufsummirung  behufs  der  Bestandsaufnahme  gelangen  die  zollfrei  verbliebenen  inländischen
Hölzer  zur  besonderen  Aufrechnung.
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