Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränmmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. März 1881. SW9. 
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Bekanntmachung, betreffend der Schiffe der Deutschen Kriegs= und Handels-Marine 
bbinderungen, ded Betriebsreglements für dies Eisen- mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1881. 84 
ahnen Deutschladss eite 83 . « . 
ZZolliuqutenekiWesemDispenfationdetEssigs * Fannlet Wesn: * estellun eine Konsular Agenten – 
fabrikanten von der Vorschrift in §. 26 Ziffer 3 des Re. Einziedung einert Konsuler. #gentur) — Todesfall 
gulativs über die Steuerfreiheit des Branntweins zu ge- requatu eilungen . . . — «·’·"' 
wetblichenZweckenz-BefugnißeinerSteuerstelle.84 5.Polizei-Wcieu:MweisungvonAusländemausdem 
#3. Marine und Schifsahrt: Erscheinen der Amtlichen Liste Reichsgebiet..... .... 85 
  
  
1. Eisenbahn-Wesen. 
  
Bekanntmachung, . 
betreffend Abänderungen des Betrie bsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 
  
Nach dem vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 19. Februar d. J. auf Grund des Artikels 45 
der Reichsverfassung gefaßten Beschlusse tritt in den Bestimmungen der Anlage D. zu 8. 48 des Betriebs- 
reglements für die Eisenbahnen Deutschlands eine Aenderung dahin ein: 
daß in Nr. I im Eingang Absatz 4 statt: 
„Sprengkräftige Zündungen als: Sprengkapseln, elektrische Minenzündungen“ 
gesetzt ist: 
„Sprengkräftige Zündungen mit Ausnahme der Sprengzündhütchen oder Sprengkapseln 
(vergleiche unten Nr. III), auch elektrische Minenzündungen“ 
und daß ferner in Nr. III statt: 
„Zündhütchen für Schußwaffen und Geschosse" 
gesetzt ist: 
„Zündhütchen (einschließlich der Sprengzündhütchen oder Sprengkapseln)“. 
Berlin, den 1. März 1881. Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
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