Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
—
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Januar 1882. 2.
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Bekannt- 4. Militärwesen: Änderungen der Landwehr Bezirksein-
machung, betreffend Rinderpest Seite 7 teilung... 12
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Marine und Schifffahrt: Erscheinen des nautischen Jahr-
Dezember 1891 . . . . . . . 8 buchs für das Jahr 1884 ... 13
3. Zoll- und Steuerwesen: Verzeichnis der auf Grund des 6. Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vor-
Gesetzes über die Reichsstempelabgaben zur periodischen nahme von Zivilstandsakten 13
Prüfung der stempelpflichtigen Schriftstücke berufenen Be- 7. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
amten 10 Reichsgebiete. 13
1. Allgemeine Verwaltungssachen.
Bekanntmachung.
Seit dem Erlaß meiner Bekanntmachung vom 5. d. M. (S. 1) haben neue Ausbrüche der Rinderpest
innerhalb des Reichsgebiets nicht stattgefunden. Imgleichen hat die Zahl der aus Anlaß der Seuche gefallenen
und der auf Anordnung der Behörde getöteten Tiere seit dem 5. d. M. eine Erhöhung nicht erfahren.
Für seuchenfrei sind erklärt worden:
Regierungsbezirk Breslau:
Kreis Waldenburg: der Gemeindebezirk Fellhammer;
Regierungsbezirk Liegnitz:
Kreis Bolkenhain: die Gemeindebezirke Nieder-Wernersdorf und Ruhbank.
Demnach sind als verseucht zur Zeit nur noch die innerhalb des Regierungsbezirks Breslau, Kreis
Waldenburg, belegenen Gemeindebezirke Alt-Lässig, Nieder-Hermsdorf und Ober-Salzbrunn anzusehen.
Berlin, den 12. Januar 1882. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.