Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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a)  die  verwendeten  Materialien  mit  dem  Selbstkostenpreise  und

b)  die  Arbeitslöhne  mit  dem  wirklich  aufgewendeten  Betrage
in  Rechnung  gestellt  werden.  Außer  Ansatz  bleiben  Brennmaterialien,  Nägel,  kleine  Schrauben  und  sonstige
geringfügige  Artikel,  sowie  Ausgaben  für  die  in  den  Werkstätten  zu  allgemeinen  Verrichtungen  verwendeten
Bediensteten  und  Arbeiter.  Für  die  hiernach  nicht  liquidierten  Leistungen  soll

c)  ein  Aufschlag  von  100  Prozent  der  berechneten  Arbeitslöhne

                   (unter  b)
zum  Ansatz  kommen.“

Die  vorstehenden  Änderungen  treten  vom  1.  April  d.  J.  ab  in  Wirksamkeit.

Die  unter  VIII  Ziffer  8  der  Vollzugsbestimmungen  vom  9.  Februar  1876  vorbehaltene  Revision  der
Festsetzungen  unter  II  Ziffer  4,  unter  III  Ziffer  2  und  3,  unter  IV  Ziffer  2  und  unter  V  Ziffer  5  der
gedachten  Bestimmungen  ist  nunmehr  erledigt.

Berlin,  den  24.  Dezember  1881.

Der  Reichkanzler.

v.  Bismarck.

 

                                              4.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Schäffer  in  Buenos-Aires  ist  die  generelle  Ermächtigung  zur  Abhörung  von
Zeugen  und  zur  Abnahme  von  Eiden  erteilt  worden.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Cubasch  in  Taganrog  ist  die  beantragte  Entlassung  aus  dem  Konsulardienste
erteilt  worden.

 

                                            5.  Polizeiwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimattt  Behörde,  welche  die  Datum
5  4  E  des

2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  des Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafsfgesetzbuchs:
Franz  Hoschek,  Skri-46  Jahre,  aus  Hohenstadt,  einfacher  Diebstahl  im  Rück- Königlich  bayerisches  Be. 25.  November
ent,

—

Bezirk  gleichen  Namens,  fall  (1  Jahr  Zuchthaus  laut  zirksamt  Ansbach,  1881.
Mähren,  Erkenntniß  vom  13.  Dezember
  1880,

b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Die  Arbeiter:

a)  Josef  Proniewicz,  zu  a.  geboren  1860  zu  Ogarynie,
  Kreis  Siemecki,  Gouvernement
  Suwalki,  Rußland,

  .  ...  .
b)Vincent Dawido-  zu b. 25 Jahre, geboren zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  21.  Dezember 1881
wicz,  Birszeczyn,  Kreis  Kalwaoya,  gierungs  Präsid  ent  zu Marienwerder  .

Gouvernement  Suwalki

(das.),