Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

— 308 — 
Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Homburg v. d. H. und zu Langenschwalbach im 
Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth und die 
mit solchem zusammen eingehenden zollpflichtigen Waaren, dem erstgenannten Amte außerdem auch die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 10, 18, 20 und 25 des Zolltarifs 
beigelegt worden. 
  
Dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramt zu Stadtilm ist die Befugniß zur Erhebung der Stempel- 
abgabe und Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten Spielkarten (vergl. Ziff. I Abs. 1 der Aus- 
führungs-Vorschriften zum Gesetz vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel, — Central-Blatt 
1878 S. 403) beigelegt worben. 
  
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich bayerischen Ober-Zollräthen Freiherrn 
von Aufseß in Berlin und Schübeck in Cöln ist von der Königlich bayerischen Regierung der Titel und 
Rang von Ober-Regierungsräthen verliehen worden. 
  
Berichtigung. 
In dem auf Seite 280 abgedruckten Verzeichniß derjenigen Waaren, welche in Lübeck außer den allgemein 
für kontofähig erklärten zur Kontirung zugelassen werden, ist unter b. Zeile 2 das Wort „Farben“ mit den 
folgenden Worten „und Tuschkasten"“ unrichtig nicht durch einen Bindestrich verbunden. Es muß daselbst 
heißen: „Farben= und Tuschkasten“. 
  
2. Konfulat-Wesen. 
Den Herrn Max Alfred Reinick ist Namens des Reichs das Exequatur als spanischer Vize-Konsul in 
Danzig ertheilt worden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.