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Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Homburg v. d. H. und zu Langenschwalbach im
Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth und die
mit solchem zusammen eingehenden zollpflichtigen Waaren, dem erstgenannten Amte außerdem auch die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 10, 18, 20 und 25 des Zolltarifs
beigelegt worden.
Dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramt zu Stadtilm ist die Befugniß zur Erhebung der Stempel-
abgabe und Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten Spielkarten (vergl. Ziff. I Abs. 1 der Aus-
führungs-Vorschriften zum Gesetz vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel, — Central-Blatt
1878 S. 403) beigelegt worben.
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich bayerischen Ober-Zollräthen Freiherrn
von Aufseß in Berlin und Schübeck in Cöln ist von der Königlich bayerischen Regierung der Titel und
Rang von Ober-Regierungsräthen verliehen worden.
Berichtigung.
In dem auf Seite 280 abgedruckten Verzeichniß derjenigen Waaren, welche in Lübeck außer den allgemein
für kontofähig erklärten zur Kontirung zugelassen werden, ist unter b. Zeile 2 das Wort „Farben“ mit den
folgenden Worten „und Tuschkasten"“ unrichtig nicht durch einen Bindestrich verbunden. Es muß daselbst
heißen: „Farben= und Tuschkasten“.
2. Konfulat-Wesen.
Den Herrn Max Alfred Reinick ist Namens des Reichs das Exequatur als spanischer Vize-Konsul in
Danzig ertheilt worden.