Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juli 1883. 27.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Verlegung der Zoll- 2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines Kon-
grenze bei dem Bahnhofe in Cuxhaven; — Zollbehandlung sular--Agenen: 224
der in öffentlichen Niederlagen oder Privatlagern entleerten
Umschließungen von Flüssigkeiten; — Befugniß eines 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Steuerannss Seite 223 Reichsgebeee ...... 225
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Nach dem Beschluß des Bundesraths vom 25. November v. IJ. ist mit dem 9. Juni d. J. dasjenige un-
bebaute Terrain bei Cuxhaven, welches im Osten des Ritzebütteler Schleusenpriels zwischen diesem Priel und
der bisherigen Zollgrenze sich befindet, dem deutschen Zollgebiet angeschlossen.
Die Zollgrenze im Amte Ritzebüttel wird zur Zeit an der Seeseite von der preußischen Grenze bis
zur Kugelbaak durch die Uferlinie des Außendeichs, bezw. durch die Uferwerke und demnächst an der Elbseite
von der Kugelbaak an durch die dortigen Uferwerke gebildet. An dem Punkte, wo diese Uferwerke bei Cux-
haven den dortigen Hafenschutzdeich berühren, überschreitet die Zollgrenze diesen Deich und läuft am Fuße
der Außendossirung desselben und sodann weiter am Fuß der Außendossirung des westlichen Obdeichs bis in
die Nähe der Ritzebütteler Schleuse, wo sie sich bis an die dortigen Vorsetzen und längs derselben nach dem
östlichen Ufer des Ritzebütteler Schleusenpriels hinüberzieht, folgt diesem Ufer bis zur süd-
westlichen Spitze der die Eggers'sche Werft, Nr. 898 der Cuxhavener Vermessung, nach dem
Bahnkörper hin abgrenzenden Einfriedigung und dieser letzteren bis zu ihrem nordöst-
lichen Endpunkte, überschreitet von hier den Bahnkörper und die an demselben hin führende
Fahrstraße in östlicher Richtung nach der südwestlichen Ecke der die Anker= und Ketten-
niederlage des Segelmachers Rieckmers abgrenzenden Einfriedigung, d. i. der Südgrenze
von Nr. 899 der Cuxhavener Vermessung, und folgt dieser letzteren bis zu dem östlichen
Hafenschutzdeich, welchen sie nach dem sich daran schließenden Deichstummel überschreitet.
Von dem Treffpunkte des östlichen Hafenschutzdeichs und des Deichstummels zieht sich die
Grenzlinie am Fuße der Außendossirung des Deichstummels und in der Verlängerung des-
selben nach dem westlichen Schutzdeich des Hafenlochs und längs dieses Deichs bis zum
QOuarantainehafen, welchen sie nach der auf dem Schutzhöft befindlichen Grenztafel hin
durchschneidet.
Die Abfertigung der Güter, welche der Hamburg-Cuxhavener Eisenbahn vom Auslande im Schiffs-
verkehr zur Weiterbeförderung zugehen, wird bei der am alten Hafen zu Cuxhaven errichteten Abfertigungs-
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