Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
s——————————————————————— 
Zu beziehen durch ulle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
XII. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 8. Februar 1884. OSW. 
Inhalt: 1. Zoll= und Stener-Wesen: Mittelwerth des 2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluig 28 
österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechsel- 
stempelsteuer 2c.; — Veränderungen im Bestande und in 3. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen. Seite 27 Reichsgebteee : : 28 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend 
den Mittelwerth des österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechselstempelsteuer und 
der Reichsstempelabgabe. 
In Ergänzung des Beschlusses vom 19. Januar 1882 (vergl. Bekanntmachung vom 1. Februar 1882, 
Central-Blatt S. 26) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, daß zum 
Zweck der Berechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichsstempeloabgabe von ausländischen Aktien, Renten- 
und Schuldverschreibungen der Mittelwerth von Einem österreichischen Gulden Gold auf 2 J/ zu be- 
stimmen sei. 
Berlin, den 6. Februar 1884. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Burchard. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, dem Königlich preußischen Haupt- 
steueramt zu Wesel die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22 e und t#, und dem 
Großherzoglich hessischen Hauptsteueramt zu Worms die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der 
Nummern 2 c 1, 2, 3 und 22 a, b, e und f des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der be- 
treffenden Tarifpositionen zu ertheilen.