137
vorzuͤglich anemyfehlbare Heilkraͤfte auszeichnen
? — Durch welche Thatsachen und
Erfabrungen sind diese Heilkraͤfte bestaͤtigt? —
Welche dieser in ihren Heilkraͤften gepruͤften
inlaͤndischen Mittel sind die verlaͤssigsten
Surrogate einzelner wirksamer indischer
Heilkoͤrper ?
II. Preisfrage.
Da so viele inlaͤndische Pflanzen kampferbältig
sind, welche wäre die Methode, dieses
Prinzip auf die unkostspieligste Art aus denselben
zu erbalten? — welcher anderer Naturkörper,
oder welches Präparat und Zusammensezung
(Naphten und ktberische Oele
abgerechnet) wäre das beste inländische Surrogat
des Kampfers, in Anbetrache aller
seiner Heilkräfte?
III. Preisfrage.
Welcher einzelne Heilkörper (den Arsenik
abgerechnet) ist das verlässigste inländische
oder europäische Surrogat der peruviani-Ichen
Fieberrinde, in Hinsicht ihrer speciftschen
Heilkräfte welche Zusammensezung
von mehreren Heilkörpern könnte etwa die
ndmlichen Kräfte leisten?
IV. Preisfrage.
Welche unter den inländischen Pflanzen
kann mie ihren Kräften die Sennesblätter
ersezen? — welcher inländischer Heilkörper
(ausser der Cratiola) ersezt am füglichsten
die alapa 7— Was gibt es auf dem festen
lande Europens für ein sccheres Surrogat
der Ipekakuanha, Mineral: Körper ungerechnet?
138
V. Preisfrage.
Wie läßt sich das Opium im Inlande
mit Vortheil und aus der nämlichen Pflanze
etwa erzeugen, als es im Orient erzeugt
wird? — Tus welchen anderen Pflanzeugattungen
läßt sich ein dem Opium vollkontmen
cnaloges Heilmittel Hervorbringen?
(Die Bestellung eines Mandatars ad iafinuzndum
und zur Entrichtung der Erpedirions-Gebühren
berreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da die unterm 24. Oktober 1807 erlassene
allerhöchste Verordnung, wegen Erbebung
der Expeditions-Gebübren durch die Post-##mter,
nunmehr unterm 26. Dezember 1808
beschränkt worden ist; so bat für die Zukunfe
jede Partbei, welche nicht selbst bier
wohnt, und zwar nach 1#4 Tagen von Kundmachung
dieser Verfügung angerechnet, bei
ibrer Eingabe zum königlichen Oberappella:
tions-Gerichte zugleich einen Anwalt nicht
nur ack inlinnandum, sondern anch zur Ent,
richtung der Expeditions : Gebübren, bei
6 Reichsthalern Strafe, bierorts zu bestellen,
und denselben allezeit am Ende der Schrift
anzuzeigen.
Diese Verfügung verbindet jedoch für dermal
nur jene Bestandebeile des Königreichs,
wo die baierische Gerichtsordnung beobachtet
wird. München den 16. Jänner 1309.
(Oberappellations Gericht des
Königreiches Baiern.
¶Graf von la Rosce. Graf Relgersderg.
Frankl, Sekretir.