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b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
5. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal).
bei Tage:
Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug und
hält die Handlaterne mit weißem Licht dem Zuge
entgegen.
6. Der Zug soll langsam fahren.
bei Tage:
Der Bahnwärter hält irgend einen Gegenstand
in der Richtung gegen das Geleise.
Am Anfang und am Ende einer langsam zu
durchfahrenden Strecke sind Scheiben aufsgestellt.
Dem kommenden Zuge zugekehrt muß die erste
Scheibe mit A und die letzte mit E bezeichnet
sein.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter hält die Handlaterne mit grünem
Licht dem Zuge entgegen.
Am Anfang und am Ende einer langsam zu durch-
fahrenden Strecke sind Stocklaternen aufgestellt. Dem
kommenden Zuge zugekehrt muß die erste Laterne
grünes, die letzte weißes Licht zeigen.
7. Der Zug soll halten (Haltsignal).
bei Tage:
Der Bahnwärter schwingt einen Gegenstand im
Kreise herum.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter schwingt seine Handlaterne im
Kreise herum, welche, sofern es die Zeit erlaubt, roth
zu blenden ist.
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphenmast wie folgt ge-
geben werden:
5a. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal).
bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphenarm
schräg nach oben gerichtet (unter
einem Winkel von etwa 45 Grad).
Ga. Der Zug soll
bei Tage:
Außer dem vorhergehend angege-
benen Signalzeichen ein Stab mit
runder Scheibe am Telegraphenmast
befestigt.
bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphenarm
wagerecht gestellt.
bei Dunkelheit:
Weißes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes.
—
—.—
—
langsam fahren.
bei Dunkelheit:
Grünes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes.
bei Dunkelheit:
Rothes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes.