Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben: 
5. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal). 
bei Tage: 
Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug. 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug und 
hält die Handlaterne mit weißem Licht dem Zuge 
entgegen. 
6. Der Zug soll langsam fahren. 
bei Tage: 
Der Bahnwärter hält irgend einen Gegenstand 
in der Richtung gegen das Geleise. 
Am Anfang und am Ende einer langsam zu 
durchfahrenden Strecke sind Scheiben aufsgestellt. 
Dem kommenden Zuge zugekehrt muß die erste 
Scheibe mit A und die letzte mit E bezeichnet 
sein. 
  
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter hält die Handlaterne mit grünem 
Licht dem Zuge entgegen. 
Am Anfang und am Ende einer langsam zu durch- 
fahrenden Strecke sind Stocklaternen aufgestellt. Dem 
kommenden Zuge zugekehrt muß die erste Laterne 
grünes, die letzte weißes Licht zeigen. 
7. Der Zug soll halten (Haltsignal). 
bei Tage: 
Der Bahnwärter schwingt einen Gegenstand im 
Kreise herum. 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter schwingt seine Handlaterne im 
Kreise herum, welche, sofern es die Zeit erlaubt, roth 
zu blenden ist. 
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphenmast wie folgt ge- 
geben werden: 
5a. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal). 
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm 
schräg nach oben gerichtet (unter 
einem Winkel von etwa 45 Grad). 
  
Ga. Der Zug soll 
bei Tage: 
Außer dem vorhergehend angege- 
benen Signalzeichen ein Stab mit 
runder Scheibe am Telegraphenmast 
befestigt. 
  
  
  
  
  
  
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm 
wagerecht gestellt. 
  
  
bei Dunkelheit: 
Weißes Licht der Signallaterne 
des Telegraphenmastes. 
  
— 
—.— 
— 
langsam fahren. 
bei Dunkelheit: 
Grünes Licht der Signallaterne 
des Telegraphenmastes. 
bei Dunkelheit: 
Rothes Licht der Signallaterne 
des Telegraphenmastes. 
 
	        
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