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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Posftanstalten und Buchhaudlungen. — Pränamerations-Preis für den JZahrgang sechs Mark.
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 1886. 44.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Ausdehnung der 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
in Bezug auf den Hausirhandel mit Schweinen an der vom 1. April bis Ende September 18886 368
Landgrenze von Ostpreußen erlassenen Verbote auf einige
Bezirke; — Bestellung zweier Reichsbevollmächtigten 8. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
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1. Zoll= und Steuer-Wesen.
In Bezirke der Provinzial-Steuer-Direktion zu Königsberg i. Ostpr. ist das Verbot des Hausirhandels mit
Schweinen im Grenzbezirk gemäß §. 124 des Vereinszollgesetzes auf den Grenzbezirk innerhalb der Haupt-
amtsbezirke Prostken, Eydtkuhnen, Tilsit und Memel mit Ausschluß der Kurischen Nehrung ausgedehnt
worden. (Vergl. Central-Blatt von 1885 S. 492 und von 1886 S. 188.)
De- Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich bayerische Ober-Zollrath Dr. Schaller zu
Altona ist vom 1. Oktober d. J. ab von seinen bisherigen Funktionen bei der Königlich preußischen
Provinzial-Steuer-Direktion zu Altona, der lübeckischen Zoll-Direktivbehörde daselbst und der Deputation des
Senats für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg entbunden und an Stelle des verstorbenen Königlich
bayerischen Ober-Regierungsraths Schübeck den Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktionen zu
Cöln a./Nh. und Münster, sowie der Königlich Großherzoglichen Zoll-Direktion zu Luxemburg als Reichs-
bevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Cöln a./Rh. beigeordnet worden.
Von dem gleichen Zeitpunkt ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des
Deutschen Reichs nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich
bayerische Ober-Zollrath Merck zu Ludwigshafen a./Rh. der Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion
zu Altona, der lübeckischen Zoll-Direktivbehörde daselbst und bezüglich des Spielkartenstempels der Deputation
des Senats für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern
mit dem Wohnsitz in Altona beigeordnet worden.
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