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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Aufseher,!)
Hausbote.
8. Bei der Regierungsbibliothek:
Bibliothekdiener.
III. Finanzministerium.
1. Beim Ministerium:
* Kanzlisten,
Kopiisten,
Kanzleidiener.
2. Beim Revisions-Departement (zugleich bei der Kom-
mission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-Fonde):
ote.
3. Bei der Renterei:
Boten.
4. Bei der selwitions- und Schulden-Tilgungs-Kasse:
bte.
5. Bei der Kammer und im Bereiche der Verwaltung
derselben:
FKanzlisten,
Kopiisten,
Pedell,
Kanzleidiener,
Aktenbote,
Aktenfahrer,
1
. Departement zu Schwerin.
Großherzogliches Militär.
#) Volle Rüstigkeit
erforderlich;
müssen auch eines
in der Anstalt
betriebenen Hand-
werkskundig sein
und solches au- die-
selbe in Nothfällen
persönlichausüben.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen der
niederen Prüfung.
I Geisiig Befähi-
gung: Bestehen der
höheren wissen-
schaftlichen Prü-
fung.
U Geistige Befähi-
gung: Bestehen
# der höheren
wiffenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen
4 Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der niederen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen
Meh
Geistige Befähi-
Zung: Bestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen
Prufung. — Die
Stelle kommt nach
der bevorstehenden
Aufhebung der Be-
hörde in Wegfall.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
a der höheren
wissenschaftlichen
rüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der Awsalt en
wissenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähil-
gung: Bestehen
der niederen
Prüfung.
) Erfordert einen
kräftigen
Mann.