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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanfialten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. August 1887. . O 31.
. 4 4 Z 2. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollbehandlung der ands-Akten; — Aufhebung eines Konsulats; — Exequatur=
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vom Auslande zurückkommenden Postsendungen; — Fest- 4u
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1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. Juli d. Is. hinsichtlich der Zollbehandlung der vom Aus-
lande zurückkommenden Postsendungen (Central-Blatt 1886 S. 401) folgenden Beschluß gefaßt:
Nach der Bestimmung der obersten Landesfinanzbehörde darf auch solchen anderen Zoll-
stellen als Hauptämtern, bei denen ein Bedürfniß hierzu vorhanden ist, die Befugniß beigelegt
werden, diejenigen Poststücke, welche aus dem freien Verkehr des Zollgebiets irrthümlich in das
Ausland befördert oder sonst in das Ausland versandt, aber nicht in die Hände des Adressaten
gelangt, vielmehr im Auslande im Gewahrsam der Post-, Zoll= oder Eisenbahnverwaltung geblieben
sind, beim Wiedereingang in dem Falle selbständig aus Billigkeitsrücksichten vom Eingangszoll frei
zu lassen, wenn diesen Poststücken eine postamtliche Bescheinigung dahin lautend beigegeben wird,
daß sie während ihrer Beförderung sich ununterbrochen im Gewahrsam der Post-, Zoll= oder
Eisenbahnverwaltung befunden haben. Die mit entsprechender Ermächtigung versehenen Zollstellen
haben über die ausgesprochenen Bewilligungen Verzeichnisse zu führen, welche mit den gepflogenen
Verhandlungen und Belägen, soweit nicht deren Rückgabe an die Betheiligten erfolgt, in regel-
mäßigen Zeiträumen durch Vermittelung der vorgesetzten Hauptämter der Direktiobehörde zur
Prüfung vorzulegen sind.