— 549 —
Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. November 1887. * 46.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Allerhöchster Erlaß, betreffend
saste 1 ut- Welkusz #lerhöchse er Er aß Letressend 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Todes-
2. Mariné und Schiffahrt: Abänderung der Vorschriften, fall; — Ermächtigungen zur Vornahme von Sste
betrefend die Prüfung der Maschinisten auf Seedampf- Akten; — Exequatur-Ertheilung 550
schiffen l 550 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus der
3. Zoll= und Steuer- Besen: Bestellung zweier Stations- Koreheese ç u weisun ng von u * 551
Kontrolöre .. ....o50
0
l.NIilitär-Wesen.
Auf den Bericht vom 22. v. M. will Ich den nachfolgenden Aenderungen des ersten Theils der Wehr—
ordnung vom 28. September 1875 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 534) hierdurch Meine
Genehmigung ertheilen:
1. Im 8. 1 Ziffer 2 sind hinter den Worten „Jeder Ersatzbezirk zerfällt“ die Worte einzuschalten:
„in der Regel“.
2. 8. 2 Ziffer 4 erhält folgenden Zusatz#
Im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade werden zwei Ober-Ersatzkommissionen gebildet,
und zwar die eine für die Aushebungsbezirke der Reserve-Landwehr-Regimenter (1. und
2. Berlin) Nr. 35, sowie des 2. Bataillons (Teltow) 7. Brandenburgischen Landwehr-
Regiments Nr. 60 mit der Bezeichnung:
Ober-Ersatzkommission im Bezirke Berlin,
die andere für die übrigen Aushebungsbezirke der genannten Brigade mit der Be-
zeichnung:
Ober-Ersatzkommission im Bezirke der 11. Infanterie-Brigade.
Die Ersatz-Behörde der Ministerial-Instanz ist ermächtigt, für den Geschäftsbereich der Ober-
Ersatzkommission im Bezirke Berlin Hülfs -Ober-Ersatzkommissionen zu bilden, welche unter fortlaufender
Nummer zu bezeichnen sind, und deren Geschäftsbereich nach den Anfangsbuchstaben der Familiennamen
der Wehrpflichtigen abzugrenzen ist.
Berlin, den 3. November 1887.
Wilhelm.
Au den Reichskanztler. v. Boetticher.
91