Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

von  bein  öfindüngen)  welche  die  Bauiern  erhalten/  zu  loͤschen  nnd  anf  den  Zuwachs,
  den  das  Gut  erhaͤlt,  von  welchem  sie  translozirt  werden,  einzutragen.
§F  53.  Da  der  Verlust,  welchen  das  eine  Gm  erleidet,  dei  Zuwochse,
welchen  das  andere  durch  die  Veisetzung  rrhlt,  gleich  kommt;  so  bedarf##
Auch  hiebei-keiner  Jhzlehüllg  der  eingeirugenen  Gläüblger,  Lehn=  und  Fideifommißfolger.
  -  .  *  .  –ed  „  .  v.
.  .  S.  54.  Die,  Spezkalsoinmissionen  sind  zum  JIweck  der.  Erfüllung  ihrer  Jöre  Be-„Mlichten,
  ohne  Rüafrage  bei  der  Genernlkommissten,  alles  dazsenige  zu-ver-  suanis.
fuͤgen  berechtigt,  welchts  die  ordemlich.n  Gerichte,  ohne  Etkenntnip,  zu  perfuͤgen
befugt  sind.,  Sie  können  doher  von  den  Partheien  und  jedei  Oriktten  alles  dasjenige

  fordein,  was  de#n  Gerichken  Behuss  derrotdnungsmästigen.  Inp#ruktien  der

Prozesse,  eingeriumt.  worden.)  Gegen  ihre  dieesälligen.  V.  fünungen  findet  nur

der  Weg  der  Beschwerde  bei  der  (Bencralkom  ission  und  in  weilerer  Instanz  bei
dem  Ministeric,des  Innein  statt.  »  ,«’·  «  »
s.ZU«Die«von"«il)2icn-aufgenommenenBerlsandkungdcrhahcndlcWirkung

  öffenklicher  Urkunden,  und  bezüglich  auf  die  von  ihnen  imstruirten  Streitigkeiten

  —  der  gerithtlichen-Protokollel.  Die  von  cinem  zum  Richteramte  verpflichteten

  Justizbedienten  als  Spczlalkomm  issarius,  oder  unter  Zuziehung  eines  solchen,

aufgenommenen  Verhandlüngen  haben  immer  die  Wirkung  gerichilscher  Urkunden.

Auch  kann  die  Gültigkeit  der  bön  den  Spczialkommissionen  aufgenommenen  Verträge,

  in  so  welt  djeselben  die  Erfüllung  ihres  Ausftrages  und  die  hicmit  zusammenhängenden

  Geschäfte  zum  Gegenstande  haben,  unter  dem  Vorwande;  daß

es  nach  der  Natür  dieser  Geschäfte  und  den  allgemeinen  Gesehen  der  gerichtlichen
Aufnahme  bedürfe,  jemals  angefochten  werden.

9.  56.  Vornemlich  werden  diejenigen  Ockonomiekommissarien,  die  g29en  Sece
firirte  Diaten-bei  den  Generalkotminissionen,  angestellt  sind  und  die  Verpflickruhg  Suelbe
haben,  sich  ihren  Geschsften  eußschließlicht  zu  widmen,  zu  Spez'alkommissarten  Knh

Be#wählt;  wo  diese  nicht  Iureichen,  müssen  auch  andere  in  ihrem  Depärtement  ##h#

Nnende  Oekonomiekoinmissarien  ernannt  werden,  Ohne-  Auftrag  der,  Generalkommission
  können  sie  aber  keine  Auseinandersetzung  vornehmen.  **-«

  .  57.  etsemtenderlen  V  beschäftigenden  Oekonomickom-,uali“
missarien,  welche  nicht  schon  über  ihre  ökon#mischen  Kemmtnisse  geprüft  und  qua-  tiae  ecliftzirt
  befunden  sind,  müssen  sich  zuvor  bei  der  Departementöregierung,  nach-  Octenentekrnäherer

  Bestimmung  ün  §.  44.  des  Edikts  bom  taten-September  181I.  wegen'euk-Befördrrung
  der  Landkullur,  üäber  ihre  Qualiffkation  ausweisen  und  von  derfelben

  rerpflichect  werden.  "„  ·’  «-H.58-EsbleibtjedvchdctrcszkmtajkotxhissarlcnVorbehalten-wuchsen-szxösik



bcreökonomischeSachverständige,«»HierZallzjtmcincrOfnktionautotisirteOckosFHIIFYFHHF
nomiekommissarien  in  den  von  dem  Ministerio  des  Innern  näher  zu  bezeichnen=  tern.

den  Schranken,  mit  bergleichen  Regulirungen  zu  beschäftigen.  .  g«;P«F;FHIT-5.--59.',Lluc1)·könnetj«dergletjenHülfsarbciteijmitGenehmigung-desMi-ksw


nistctijszdts"Jsx7jfekix··vön«0"cikierssokiljenOdsrajifsichtder'ordctlichmOckonomie-HZFIZYZIJE
kommtssarimcytbtmoenäbcsdhsz"«  «  »  ri.-i:.«
§.60".Dierrpsicchtuvgdcksclbmisttzbctm·beibanällcnG.58.59.)sOBE--

  The-»Vererforderlich.
  8  5.6  ruttrurs.
*  Na  2  .  61.