Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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5)  Christian  Gottlob  Keller,  von  Calw.
5)  Wilhelm  Friederich  Keller,  von  Calw.
9)  Franz  Paul  Steiner,  von  Rottenburg.

Reutlingen  den  17.  December  1832.
Rummel.

5.  Der  evangelischen  Synode.

a)  Preise-Vertheilung  an  evangelische  Schullehrer  für  die  Beantwortung  einer  Preisfrage,  und
Bekanntmachung  einer  neuen  Preisaufgabe.

Ueber  die  im  Jahre  1840  (Reg.  Blatt  1341,  S.  19)  den  Volksschullehrern  aufgegebene
  Preisfrage:
„Über  den  Unterricht  in  der  deutschen  Sprache,"
sind  bei  der  dießjährigen  Synode  18  Abhandlungen  eingegangen.  Je  allgemeiner
die  Wichrigkeit  dieses  Unterrichtsfachs  für  die  Volksschule  gerade  in  der  gegenwärtigen
  Zeit  erkannt  wird,  und  je  mannigfacher  die  Versuche  sind,  diesen  Zweig  des
Unterrichts  durch  eine  zweckmäßige  und  mehr  in  das  Leben  eingehende  Methode  für
wirkliche  Sprachbildung  fruchtbar  zu  machen:  um  so  mehr  war  zu  erwarten,  daß
die  Volbsschullehrer  die  vorgelegte  Frage  mit  Interesse  ergreifen  und  zu  ihrer  Lösung
aus  dem  Schate  ihrer  Erfahrungen  einen  nicht  unwichtigen  Beitrag  liefern  würden.
Zwar  wird  in  manchen  der  eingekommenen  Abhandlungen  die  Selbsiständigkeit  des
Urtheils  vermißt,  indem  Viele  nur  die  neuesten  Behauptungen  der  Stimmführer  in
diesem  Zweige  der  Literatur  wieder  geben;  auch  ist  von  Manchen,  statt  einer  Vergleichung
  des  Werths  dieses  Unterrichts  mit  andern  Lehrfächern,  in  schiefer  Weise
der  Einfluß  desselben  auf  die  anderen  Unterrichtsgegenstände  dargestellt  worden;  endlich
  ist  der  Styl  häufig  zu  schwülstig,  gesucht  und  überladen.  Indeß  zeichnen  sich
nicht  wenige  durch  gründliche  Einsicht  in  den  Gegenstand,  klares  Urtheil,  gute  Gedanken
  und  richtige  methodische  Anweisungen  zur  praktischen  Behandlung  dieses
Lehrfachs,  theilweise  auch  durch  einfachen  Styl  vortheilhaft  aus.  Vergleichungsweise
die  Besten  sind  die  folgenden,  welche  theils  des  Preises,  theils  des  Lobes  würdig  erkannt
  wurden: