Rußland. (Juli 16.) 453
stadt des Roten Ural, Jekaterinburg, ernstlich Gefahr der Annäherung
tschecho-slowak. Banden. Zu gleicher Zeit wurde eine neue Verschwörung
von Gegenrevolutionären aufgedeckt, die den Zweck hatte, den gekrönten
Henker den Händen der Sowjetbehörden zu entreißen. Angesichts aller dieser
Umstände beschloß das Präsidium des Provinzialsowjets des Ural, Nikolaus
Romanow zu erschießen, was am 16. Juli ausgeführt wurde. Die Gattin
und der Sohn Nikolaus Romanows wurden an eine sichere Stelle gebracht.
Die Dokumente über die entdeckte Verschwörung wurden durch Sonderkurier
nach Moskau gesandt. Nach Mitteilung dieser Nachricht erinnerte Genosse
Swerdlow an die Geschichte der Ueberführung Nikolaus Romanows aus
Tobolsk nach Jekaterinburg (s. S. 424), als eine ebensolche Organisation
Weißer Gardisten zum Zwecke der Veranstaltung einer Flucht Nikolaus
Romanows aufgedeckt wurde. In der letzten Zeit (s. S. 432) beabsichtigte
man, den ehem. Zaren wegen aller seiner Verbrechen gegen das Volk vor
Gericht zu stellen, und nur die gegenwärtigen Ereignisse haben die Verwirklichung
dieses Gerichts verhindert. Das Präsidium des H. V. A. nahm
in Erwägung aller dieser Umstände, die den Provinzialsowjet des Ural zu
seinem Entschlusse drängten, folgende Resolution an: „Der allruss. H. V. A.
anerkennt durch sein Präsidium den Beschluß des Provinzialsowjet des Ural
als gerechtfertigt.“ Der Vorsitzende teilte dann mit, daß der H. V. A. im
Besitz außerordentlich wichtigen dokumentarischen Materials ist: die eigenhändigen
Tagebücher Nikolaus Romanows, die er von seiner Jugend bis
in die allerletzte Zeit führte, die Tagebücher seiner Gattin und seiner
Kinder, sein Briefwechsel usw. Darunter befinden sich Briefe Rasputins
an Romanow und an seine Familie. Alle diese Materialien werden gesammelt
und in allernächster Zeit veröffentlicht werden.
Ein Dekret der Sowjetregierung v. 19. Juli erklärt das gesamte
Eigentum des Exzaren sowie der Exzarinnen Alexandra und Maria
und sämtlicher Mitglieder des ehem. Kaiserhauses als Besitz der russ. Republik.
Einbegriffen in die Konfiskation sind sämtliche Einlagen der Exzarenfamilie
in russ. und ausländ. Banken. Alle Personen und Institutionen, welche
wissen, wo sich derartiges Gut befindet, sind verpflichtet, innerhalb von
zwei Wochen den Innenkommissariaten entsprechende Mitteilung zu machen.
Für vorsätzliche Nichtmitteilung unterliegen Schuldige der Verantwortung
wie bei Aneignung staatlichen Besitzes.
Nachdem längere Zeit über das Schicksal der Zarenfamilie Unsicherheit
geherrscht hatte, wurde durch gerichtliche Untersuchungen, die auf Anordnung
der Koltschakschen Regierung an Ort und Stelle vorgenommen
wurden, einwandfrei festgestellt, daß in der Nacht vom 16./17. Juli nicht
nur der frühere Zar, sondern auch seine Gemahlin, sein Sohn, seine
vier Töchter, sowie die Hofdame Wyrubowa, der Arzt Dr. Botkin
und Dienerschaft, insgesamt 13 Personen, im unteren Erdgeschosse des ihnen
zur Wohnung angewiesenen Hauses des Kaufmannes Ipatjew in Jekaterinburg
ohne gerichtliche Förmlichkeit von der lettischen Wachmannschaft auf
barbarische Weise erschossen wurden. Die Leichen wurden am nächsten Tage
heimlich auf einem Lastautomobil aus der Stadt geschafft und in einem
Walde, 18 Werst von Jekaterinburg entfernt, verbrannt. Wie aus den oben
mitgeteilten amtlichen Kundgebungen ersichtlich ist, wurde die Beseitigung
der Familie des Exzaren zunächst der Oeffentlichkeit verheimlicht. In Jekaterinburg
wurden in diesen Tagen auch der Hofmarschall des Exzaren
Fürst Dolgorukow und der Generaladjutant Gen. Tatitschtschew von
den Bolschewisten ermordet. Nach der Besetzung Jekaterinburgs durch die
Armee Koltschaks wurde (nach russ. Blättern) eine offizielle Trauerfeier für
den Zaren und seine Familie veranstaltet. Die Ueberreste sollen zur einst-