Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

  
  
Bezeichnung 
der 
Eisen bahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behärde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht. 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
3. Neubrandenburg — Friedländer 
Eisenbahn. 
4. Neustrelitz — Wesenberg — Mi- 
rower Eisenbahn. 
  
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden= und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
37 Jahre. 
37 
  
Betriebsverwaltung Mecklen- 
burgischer Nebenbahnen zu 
Waren. 
Vorstand der Neustrelitz— 
Wesenberg—Mirower Eisen- 
bahngesellschaft zu Wesen- 
berg. 
  
  
IX. Großherzogthum Oldenburg. 
Eutin—Lübecker Eisenbahn. 
1. 
Braunschweigische 
bahn. 
  
Packmeister, 
Schaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn. 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Stations- 
aufseher, Schreiber. 
Zuo führer, 
  
35 Jahre. 
  
Verwaltungsrath der Eutin — 
Lübecker Eisenbahngesell- 
schaft zu Lübeck. 
  
X. Derzogthum Braunschweig. 
Landeseisen- 
  
Büreandiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Büreauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schmierer, 
Schaffner, Rangirer und 
Koppler, Magazin= und 
Materfalienaufseher, Billet- 
drucker. Bahnwärter, 
Weichenwärter. 
  
40 Jahre. 
  
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braun- 
schweig. 
  
47 
Bel der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der 
Militäranwärter, 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu brin- 
. (vergl. Pu- 
licandum vom 
22. September 
1882, offizieller 
Anzeiger 1882 
Nr. 32 S. 199 
und Publicandum 
vom 17. Septem- 
ber 1885, offizieller 
Anzeiger 1885 
Nr. 33 S. 179). 
Sämmtliche Stel- 
len sind zu zwei 
Drittheilen den 
Militäranwärtern 
vorbehalten. 
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
etatsmäßig ange- 
stellten Militär= 
anwärter hiben 
bei genügender 
Qualifkation 
bezw. nach Ab- 
legung der vor- 
schriftsmäßigen 
Prüfung gleich 
den Civilanwär= 
tern Anrecht zum 
Aufrücken in hö- 
here Dienststellen, 
und zwar 
im Bureaudienste: 
als Registrator, 
Betriebssekretär 
rc., 
im Stations- 
dienste: als Sta- 
tionsverwalter, 
Stationsinspek-= 
tor, 
im Fahrdienste: 
als Zugführer 
und Packmeister.
	        
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