Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 81 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu bezsiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Februar 1892. q SW 7. 
Inhalt: 1. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Deklaration 1 vertrages mit Spanien; — Verzeichniß derjenigen Zoll- 
betreffend die Handelsbeziehungen mit Spanien; — Noten- und Steuerstellen, welchen in Ausführung des Handels- 
wechsel, betreffend Aufrechterhaltung von Bestimmungen vertrages mit der Schweiz die Befugniß zur Abfertigung 
des Karlsruher Protokolls vom 27. August 1869 neben dem der sogenannten Plattstichgewebe aus Baumwolle (Nr. 245 
Handelsvertrag mit der Schweiz vom 10. Dezember v. F. des Zolltarifs) zu den ermäßigten Zollsätzen beigelegt 
Seite 81 worden ist; — Abänderungen des Privatlager-Regulativs 
2. Vank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende sowie des Konten-Regulativs; — Veränderungen in dem 
Januar 1992 38384 Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- 
3. Joll= und Steuer. Wesen: Vorläufige Bestimmungen über stellen 86 
die Zollbehandlung der Verschnitt Weine und Moste nebst. 4. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Exequatur-Ertheilung 92 
Anleitung für die Untersuchung von Verschnitt-Wein und 5. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil= 
Most auf den Alkohol. bezw. Fruchtzuckergehalt und Extrakt- stands-Akten im Schutzgebiet Kamern . 92 
2 
gehalt, sowie Abänderungen des amtlichen Waaren— . Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
verzeichnisses zum Zolltarif in Folge Ablaufs des Handelss eichsgebiet ........ 
l.Handels-undGewerbe-Wesen. 
Am 29. Januar d. J. ist zu Madrid von dem dortigen Kaiserlichen Botschafter und dem Königlich 
spanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in betreff der Handelsbeziehungen zwischen dem 
Deutschen Reich und Spanien eine Deklaration unterzeichnet worden, deren Bestimmungen am 
1. Februar in Kraft gesetzt worden sind. Der Wortlaut des deutschen Textes der Deklaration ist folgender: 
Die Unterzeichneten, der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Seiner Majestät des 
Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, und der Staatsminister Seiner Majestät des 
Königs von Spanien, in anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des durch den Zusatzvertrag vom zehnten 
Mai achtzehnhundert und fünfundachtzig modifizirten, mittelst Abkommens vom achtundzwanzigsten August 
achtzehnhundert und sechsundachtzig verlängerten und seitens der spanischen Regierung zum ersten Februar 
dieses Jahres gekündigten?) deutsch-spanischen Handels= und Schiffahrtsvertrags vom zwölften Juli achtzehn- 
hundert und dreiundachtzig, und im Hinblick auf die Unmöglichkeit, bis zu dem genannten Zeitpunkt 
einen neuen Vertrag zu vereinbaren und abzuschließen, haben, vorbehaltlich der Genehmigung ihrer Re- 
gierungen, nachstehende Vereinbarung getroffen: 
*) Vgl. Central--Blatt von 1891 S. 29. 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.