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4. Die von der Kaiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Verfügung ge—
stellten Schiffe und Fahrzeuge (nebst Beibooten), sofern sie von einem aktiven oder zum
aktiven Dienst herangezogenen Seeoffizier der Kaiserlichen Marine befehligt werden.
Nach jedesmaliger vorheriger Einholung der Allerhöchsten Erlaubniß.
B. Zur Führung der Reichsdienstflagge der Marine sind berechtigt:
a) am Lande:
1. Die Leuchtthürme und alle zum Ressort des Lootsen= und Seezeichenwesens gehörigen
Gebäude und Anstalten der Marine.
2. Die Seewarte mit ihren Nebenstellen und die Observatorien der Marine.
b) auf dem
Wasser:
Die nicht zur Führung der Kriegsflagge berechtigten Schiffe, Fahrzeuge und Boote der
Kaiserlichen Marine.
2. Die von der Kaiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Verfügung ge—
stellten Schiffe und Fahrzeuge (nebst Beibooten), sofern die Führung der Reichsdienst-
flagge von dem Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts angeordnet ist.
5. Polizei= Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Datum
5 * Grund Behörde, welche die der
r der B Ausweisung Ausweisungs.=
i der Ausgewiesenen. "r Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. 1 3. 4. 5. 6.
· a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1.Adolf Fäh, Schreiner-geboren am 26. März 1859 zu Kalt.sschwerer Diebstahl und Stadtmagistrat Augsburg, 11. März d. J.
geselle, brunn, Kanton St. Gallen, Schweiz Versuch des schweren Bayern,
schweizerischer Staatsangehöriger, Diebstahls (3 Jahre
6 Monate Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
17. Oktober 1889),
2. Andreas Ked- 31 Jahre alt, geboren zu Krakoski, Be-schwerer Diebstahl Königlich preußischer Re-30. März d. J.
zierski, Arbeiter, zirk Czenstochau, Polen, russischer (1 Jahr Zuchthaus gierungs-Präsident zu
Staatsangehöriger, laut Erkenntniß vom Pofen,
.Karl Koradi,
.JSohann Sulawski,
Kellner,
Arbeiter,
geboren am 19. Februar 1868 zu Winter-
thur, Schweiz, schweizerischer Staats-
angehöriger,
geboren im Jahre 1840 zu Wompielsk,
angehöriger,
David Bittauer
(Bilala), Draht.
binder,
Kreis Rypin, Polen, russischer Staats- (1
27. November 1891),
schwerer Diebstahl und
Hehlerei (5 Jahre
Zuchthaus laut Er-
kenntniß vom 29. Fe-
bruar 1888),
schwerer Diebstahl,
Jahr 6 Monate
Zuchthaus laut Er-
kenntniß vom 16. Sep.
tember 1891),
Königlich bayerisches Be-
zirksamt Kulmbach,
Königlich preußischer Re-
gierungs= Präsident zu
Marienwerder,
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
18 Jahre alt, geboren zu Macko, Ungarn, Landstreichen und
Betteln,
Königlich preußischer Re-
gierungs= Präsident zu
Breslau,
18. Februar
d. J.
27. März d. J.
28. März d. J.