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zeugung nehmen, ob den Vorschriften des Gesetzes gemäß verfahren worden ist. Die Vorstände der
zu revidirenden Anstalten, an welche der revidirende Beamte bei Beginn der Revision sich wenden
wird, haben ihm die zu diesem Zweck gewünschten Werthpapiere, Schlußnoten, Beläge und sonstige
Schriftstücke, sowie Geschäftsbücher zur Einsicht vorlegen zu lassen, Auskunft zu ertheilen und ihm
einen angemessenen Raum für die Erledigung seiner Obliegenheiten zur Verfügung zu stellen.
Zu 8. 41 des Gesetzes.
43. Wenn im Laufe eines Verwaltungsstrafverfahrens die kaufmännischen Geschäftsformen
zu Zweifeln in Betreff der Beurtheilung des Sachverhältnisses Anlaß geben oder für die Anwendung
der Tarifnummer 4b Zweifel darüber bestehen, ob das Geschäft als ein solches anzusehen ist, das
unter Zugrundelegung der Usancen einer Börse abgeschlossen ist, oder ob es sich um börsenmäßig
gehandelte Waaren handelt, so sind über die zweifelhaften Fragen geeignete Sachverständige zu
hören. In Bezirken, für welche Handelsvorstände bestehen, haben diese der Steuerbehörde für die
verschiedenen Geschäftsbranchen Sachverständige zu bezeichnen.
Uebergangsbrstimmung.
44. Bis zum 1. Oktober 1894 dürfen die bisher ausgegebenen Stempelzeichen auch für
Waarengeschäfte (Tarifnummer 4 b) verwendet werden.