II. Helme.
Fünf gekrönte Spangenhelme mit vergoldeten Rosten, roth gefüttert, mit Halskleinodien.
Erster Helm. Herzogtbum Mechleuburg: Fünf aufrecht stehende, oben zugespitzte Pfähle — ein Schirmbrett
— von rechts nach links: schwarz, roth, golden, blau und silbern; hinter denselben ein Hfauenbusch von fünf
Federn; auf letzterem und zur Hälfte noch von den Hfählen verdeckt der Miecklenburgische Stierkopf, liegend und
nach rechts schauend. (Meckl. Schw.: Schirmbrett von fünf OHfählen: schwarz, gold, roth, silber, blau, hinter dem
ein goldener Schild mit dem Mecklenburgischen Stierkopf, zur Hälfte sichtbar, gesteckt ist, und aus welchem ein
natürlich gefärbter Hfauenbusch hervorbricht. Der Helm ist durch die wendische Urone gekrönt.] Decke schwarz
mit gold. -
Zweiler Helm. Grasschaft Schwerin: Swei Stierhörner, getheilt von gold über roth. Decke roth mit gold.
Dritter Helm. Herrschaft Rostock: Ein offener Flug, rechts golden, links blau. Decke blau mit gold.
Vierter Helm. Fürstenthum Schwerin: Ein links gekehrter wachsender goldener Greif mit herausgeschlagener
rother Sunge. Decke blau mit gold.
Fünster Helm. Fürstenthum Ratzeburg: Sieben rothe Fähnlein an silbernen Stangen. Decke roth
mit silber.
III. Schildbalter.
1. Rechts ein schwarzer Stier mit silbernen Hörnern, geschlossenem Maul und erhobenem Schweif.
2. Links ein goldener Greif mit ausgeschlagener rother Sunge und zwischen die Hinterfüße genommenem
Schweif.
Die Schildhalter sind bei Mecklenburg. Schwerin vom Schilde abgekehrt; bei Mecklenburg.Strelitz demselben
zugewendet, jedoch so, daß der Stier dabei vorwärts, der Greif seitwärts schaut. [Meckl. Schw.: Stier mit ausgeschlagener
Sunge, Greif mit erhobenem Schweif. Die Schildhalter sind gleichfalls dem Schilde zugekehrt.)
« IV. Krone und Mantel.
Auf dem Schilde, also zwischen diesem und den Helmen, eine Uönigskrone, bei Mecklenburg-Schwerin mit
Futter bis zur halben Zügelhöhe, bei Mecklenburg-Strelitz ungefüttert.
Aus ebensolcher Uönigskrone geht der mit Hermelin gefütterte purpurne, golden befranste und beschnürte
Wappenmantel hervor. [Meckl. Schw.: Die Krone ist ebenfalls als leere gebildet.]
B.
Die Abstufungen des landesherrlichen Wappens sind:
1. Großes Wappen: vorstehend blasonirt.
2. Mittleres Wappen: Schild mit den sieben Feldern, auf demselben die Rangkrone; mit oder ohne
Schildhalter.
5. Nleines Wappen: Schild mit dem Mecklenburgischen Stierkopf allein; auf ersterem die Krone.
C.
Der Dollständigkeit wegen möge noch eine
Blasonirung der Wappen derjenigen Herrschaften 2c., die jetzt ganz oder theilweise zu
Mecklenburg gehören, deren Seichen aber in das Landesherrliche Wappen nicht aufgenommen
sind,
und zwar nach den im Thronsaal des Schweriner Schlosses 1857 angebrachten, offiziell gutgeheißenen Wappenbildern,
hier ihren Hlatz finden.