Full text : Die Wappen der Großherzogthümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken.

II.  Helme.

Fünf  gekrönte  Spangenhelme  mit  vergoldeten  Rosten,  roth  gefüttert,  mit  Halskleinodien.

Erster  Helm.  Herzogtbum  Mechleuburg:  Fünf  aufrecht  stehende,  oben  zugespitzte  Pfähle  —  ein  Schirmbrett
  —  von  rechts  nach  links:  schwarz,  roth,  golden,  blau  und  silbern;  hinter  denselben  ein  Hfauenbusch  von  fünf
Federn;  auf  letzterem  und  zur  Hälfte  noch  von  den  Hfählen  verdeckt  der  Miecklenburgische  Stierkopf,  liegend  und
nach  rechts  schauend.  (Meckl.  Schw.:  Schirmbrett  von  fünf  OHfählen:  schwarz,  gold,  roth,  silber,  blau,  hinter  dem
ein  goldener  Schild  mit  dem  Mecklenburgischen  Stierkopf,  zur  Hälfte  sichtbar,  gesteckt  ist,  und  aus  welchem  ein
natürlich  gefärbter  Hfauenbusch  hervorbricht.  Der  Helm  ist  durch  die  wendische  Urone  gekrönt.]  Decke  schwarz
mit  gold.  -

Zweiler  Helm.  Grasschaft  Schwerin:  Swei  Stierhörner,  getheilt  von  gold  über  roth.  Decke  roth  mit  gold.

Dritter  Helm.  Herrschaft  Rostock:  Ein  offener  Flug,  rechts  golden,  links  blau.  Decke  blau  mit  gold.

Vierter  Helm.  Fürstenthum  Schwerin:  Ein  links  gekehrter  wachsender  goldener  Greif  mit  herausgeschlagener
  rother  Sunge.  Decke  blau  mit  gold.

Fünster  Helm.  Fürstenthum  Ratzeburg:  Sieben  rothe  Fähnlein  an  silbernen  Stangen.  Decke  roth

mit  silber.
III.  Schildbalter.

1.  Rechts  ein  schwarzer  Stier  mit  silbernen  Hörnern,  geschlossenem  Maul  und  erhobenem  Schweif.
2.  Links  ein  goldener  Greif  mit  ausgeschlagener  rother  Sunge  und  zwischen  die  Hinterfüße  genommenem
Schweif.
Die  Schildhalter  sind  bei  Mecklenburg.  Schwerin  vom  Schilde  abgekehrt;  bei  Mecklenburg.Strelitz  demselben
zugewendet,  jedoch  so,  daß  der  Stier  dabei  vorwärts,  der  Greif  seitwärts  schaut.  [Meckl.  Schw.:  Stier  mit  ausgeschlagener
  Sunge,  Greif  mit  erhobenem  Schweif.  Die  Schildhalter  sind  gleichfalls  dem  Schilde  zugekehrt.)

«  IV.  Krone  und  Mantel.

Auf  dem  Schilde,  also  zwischen  diesem  und  den  Helmen,  eine  Uönigskrone,  bei  Mecklenburg-Schwerin  mit
Futter  bis  zur  halben  Zügelhöhe,  bei  Mecklenburg-Strelitz  ungefüttert.

Aus  ebensolcher  Uönigskrone  geht  der  mit  Hermelin  gefütterte  purpurne,  golden  befranste  und  beschnürte
Wappenmantel  hervor.  [Meckl.  Schw.:  Die  Krone  ist  ebenfalls  als  leere  gebildet.]

B.

Die  Abstufungen  des  landesherrlichen  Wappens  sind:

1.  Großes  Wappen:  vorstehend  blasonirt.

2.  Mittleres  Wappen:  Schild  mit  den  sieben  Feldern,  auf  demselben  die  Rangkrone;  mit  oder  ohne
Schildhalter.

5.  Nleines  Wappen:  Schild  mit  dem  Mecklenburgischen  Stierkopf  allein;  auf  ersterem  die  Krone.

C.
Der  Dollständigkeit  wegen  möge  noch  eine
Blasonirung  der  Wappen  derjenigen  Herrschaften  2c.,  die  jetzt  ganz  oder  theilweise  zu
Mecklenburg  gehören,  deren  Seichen  aber  in  das  Landesherrliche  Wappen  nicht  aufgenommen
  sind,
und  zwar  nach  den  im  Thronsaal  des  Schweriner  Schlosses  1857  angebrachten,  offiziell  gutgeheißenen  Wappenbildern,
  hier  ihren  Hlatz  finden.