Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

Anhang 
Nr. 24 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 14. Juni 1895. 
  
  
Militär-Wesen. 
  
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b. B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem ## bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein 
Uebersicht. 
  
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Seite 
Gymnasien (A. 383) 190 Progymnasien (C. a) 198 
Real-Gymnasien (A. b) 195 Realschulen (C. bh.. -- - 199 
Ober-Realschulen (A. c) ,« 196Real-Progymnasien(c.c)....... 201 
Progymnasien (B. a) . 197HöhereBürgerschulen(C.d)...... .202 
Realschulm(B»h),,»«« 197AndereöffentlicheLehranstalten(c.o).... .2()2 
Real-Progymnasien(B.c).... 198PrivatiLehranstalten. .... .203 
  
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