Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Muster 1 Einzusenden 
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. von den Direktiovbehörden an das Kaiserliche Statistische 
Amt bis zum 10. jedes Monats. 
Nachweisung 
  
  
  
  
über 
die Branntweinerzeugung und den Branntweinverbrauch sowie über den Bestand in- 
ländischen Branntweins für den Monat 18 
Menge 
1. 2. 8. 4. 
des nach Ent- des zu des am Schlusse des 
Verwaltungs- des richtung der Ver= gewerblichen u. s. w. é!„ boönungemonan. Be- 
Bezirk. hergestellten branhsabgaben. Zwecken steuerfrei Reinigungsanstalten merkungen. 
Branntweins. gesetzten Brannt- verabfolgten Brannt-, unter steuerlicher 
weins. weins. Kontrole verbliebenen 
  
Bestandes. 
  
  
Hektoliter reinen Alkohols. 
  
  
  
  
  
  
An Verbrauchsabgabe sind in den Heberegistern zur Anschreibung gekommen: 
nach dem Satze von 50 Pf. für 1 Liter — 
2 - - - 70 - -v" 1 - . . k . . . . * * 
zusammen A. Pf. 
Ab der Betrag der auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung ge- 
nommenen Berechtigungsscheine 
  
bleibt Solleinnahhen A. Pf.