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Muster 1 Einzusenden
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. von den Direktiovbehörden an das Kaiserliche Statistische
Amt bis zum 10. jedes Monats.
Nachweisung
über
die Branntweinerzeugung und den Branntweinverbrauch sowie über den Bestand in-
ländischen Branntweins für den Monat 18
Menge
1. 2. 8. 4.
des nach Ent- des zu des am Schlusse des
Verwaltungs- des richtung der Ver= gewerblichen u. s. w. é!„ boönungemonan. Be-
Bezirk. hergestellten branhsabgaben. Zwecken steuerfrei Reinigungsanstalten merkungen.
Branntweins. gesetzten Brannt- verabfolgten Brannt-, unter steuerlicher
weins. weins. Kontrole verbliebenen
Bestandes.
Hektoliter reinen Alkohols.
An Verbrauchsabgabe sind in den Heberegistern zur Anschreibung gekommen:
nach dem Satze von 50 Pf. für 1 Liter —
2 - - - 70 - -v" 1 - . . k . . . . * *
zusammen A. Pf.
Ab der Betrag der auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung ge-
nommenen Berechtigungsscheine
bleibt Solleinnahhen A. Pf.