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starken Pfahle. Von diesem Pfahle springt die Grenze über den Hafenschlauch des neuen
Fischereihafens nach der Südmole desselben und schneidet diese Mole in einer Entfernung
von ungefähr 165 Meter von der äußersten Molenspitze. Der Lauf der Zollgrenze auf der
Südmole wird durch ein eisernes Zollgitter mit Thoren gesichert und am Ost= wie Westende
des Gitters mit einem Signale bezeichnet. Von dem Signale am Westende des Zollgitters
geht die Zolllinie in gerader Linie nach der durch eine schwimmende Tonne mit Signal be-
zeichneten, nördlichsten, bei tiefster Ebbe hervortretenden Spitze der großen Luneplate und
behält von dort aus ihren bisherigen Lauf.
2. Die gegenwärtige Zollgrenze vom Geestendorfer Siel bis nach der östlichen Ecke der Viehhöfe
in Bremerhaven bleibt unverändert bestehen.
3Z. Marine und Schiffahrt.
In dem der Betriebsordnung für den Kaiser Wilhelm-Kanal vom 28. August 1896 (Beilage zu Nr. 51
des Central-Blatts vom 4. Dezember 1896) als Anlage 1 beigegebenen Signalverzeichniß sind nachträglich
folgende Druckfehler festgestellt worden:
Es muß heißen
zu Signal 32. Bei Nacht
statt: „das Signal Nr. 17 u. 18 zu machen ist“:
„das Signal 33 zu machen ist“;
zu Signal 36. Bei Tage
statt: „3 mal drei lange Töne
Pause
Signal:
„drei lange Töne
Signal: — — — “
zu Signal 37. Bei Tage
statt: „3 mal drei kurze Töne
Pause
— — —
Pause
— — —
ppae
Signal:
„drei kurze Töne
Signal: — — — .“
4. KonsulateWesen.
Der Kaiserliche Vize-Konsul José Augusto Pinto Cabral in Lagos (Portugal) ist gestorben.
Dem zum schwedisch -norwegischen General = Konsul mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Herrn
Berndt Anker Bödtker ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.