— 71
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Re
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
——.———————————-
Zu beztiehen durch alle Postanstalten und SLuchhandlungen.
XXV.
Berlin, Freitag, den 12. März 1897.
A 10.
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Ermächtigung des Konsuls
in Cairo zur Ausstellung von Leichenpässen Seite 71
2. Kolonial-Wesen: Geschäftsordnung der Disziplinar-
behörden für die Schutzggebiete 72
3. Pin Aenderungen in dem Verzeichniß der zur
nziehun 8 von Gerichtskosten bestimmten Stellen 76
ulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten;
— L — Cxequatur-Ertheilung 176
5. Zoll= und Stener-Wesen: Ergänzung der Vorschriften
für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem
Branntwein zu Heil= 2c. Zwecken, sowie der weiteren
Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuer-
gesetzes; — Uebertragung der einem Hauptamt ertheilten
Befugniß zur Abfertigung von Waaren an die demselben
untergebenen selbständigen Abfertigungsstellen; —
Charaktererhöhung eines Stations-Kontroleurs 76
Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Heftes
zwölften Bandes der Entscheidungen des Ober-Seeamts
und der Seeämter und des Negisters der Entscheidungen
zum elften Bande 78
7. Polizei-Wesen: Ausweisung v von Ausländern aus dem
Rei egebiet. .
BquWefm Status der t deuischen Motenbanten en
Februar 1877 80
1.
Eisenbahn-Wesen.
Unter Bezugnahme auf §F. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen-
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen, ) auch der Kaiserliche Konsul in Cairo
ermächtigt worden ist.
Berlin, den 6. März 1897.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
*) Vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889).
13