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Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist die Zuckerfabrik zu Roßla a. Harz von der
Zuckersteuerstelle zu Nordhausen abgezweigt und der mit dem Steueramt 1 in Sangerhausen ver-
bundenen Zuckersteuerstelle zugetheilt worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau ist in Zarkau eine Zuckerfabrik unter der Firma
„Zuckerfabrik Glogau“ neu errichtet, welche der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle zugetheilt
ist. Die Fabrik (Rasfinerie) zu Glogau ist einer selbständigen Zuckersteuerstelle in Glogau unterstellt.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Liegnitz ist in Maltsch a. O. eine Zuckerfabrik neu errichtet,
welche der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen ist.
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Ratibor ist die Zuckerfabrik zu Großpeterwitz Kreis Ratibor)
von der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle abgezweigt und der selbständigen Zuckersteuerstelle
in Jernau zugetheilt worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saarbrücken ist in Dillingen eine Abfertigungsstelle des
Steueramts I zu Saarlouis mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle des Steueramts ! zu Saarlouis
auf den Dillinger Hüttenwerken“ errichtet worden. Der Abfertigungsstelle ist die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen 1 über Roheisen für das Privatlager der Dillinger Hüttenwerke, sowie die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die aus solchem Roheisen gefertigten Fabrikate beigelegt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt II zu Wehlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr. die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen l über das für die Aktiengesellschaft für Mühlenbetrieb zu
Pinnau zur Cellulose-Fabrikation eingehende Nutzholz,
dem Steueramt I zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren,
dem Steueramt ! zu Essen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Duisburg die Befugniß zur
Abfertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein oder Begleitzettel eingehenden aus-
ländischen Bieres,
dem Steueramt ! zu Staßfurt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Magdeburg II die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Salzsteueramts Ludwig ll bei Staßfurt über das
für die Sachcharinfabrik der Staßfurter chemischen Fabriken, Aktiengesellschaft, eingehende inländische
gemahlene Steinsalz,
dem Steueramt I zu Schwiebus im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen a. O. die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz,
dem Hauptsteueramte zu Gleiwitz die Befugniß zur Erledigung und Ausfertigung von Begleit-
scheinen ! über Waaren der Tarifnummern 21 a, c und d, die für die Firma Ernst Kuschnitzly daselbst
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen oder von ihr versendet werden, und
dem Steueramt 1 zu Fürstenwalde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. O. die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über voramtlich festgestelltes, ohne Verschluß in Schiffs-
ladungen abgelassenes Getreide.
Im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg ll ist die Syrupraffinerie von Warnecke & Co.
zu Etgersleben der Zuckersteuerstelle Egeln l zugetheilt worden.
Im Königreiche Bayern.
Dem Nebenzollamte zu Kulmbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Bayreuth ist die
unbeschränkte Besugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 beigelegt worden.
Im Königreiche Sachsen.
In Dresden ist eine dem dortigen Hauptsteueramt unterstellte Abfertigungsstelle unter der Bezeichnung
„Zollabfertigungsstelle für Eilgüter am Abstellbahnhofe Dresden-Altstadt“ errichtet worden. Der neuen
Stelle sind folgende Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden: Ausfertigung und Erledigung von Zoll-
und Salzbegleitscheinen I und II. Erledigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback,
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Wiederanlegung des amtlichen
Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahnverkehr, Absertigung von Leinenwaaren: Tarif-
nummer 22f und g1 und 2 und von Wollenwaaren der Nummer 4145 und 6 zu andern als den höchsten
Zollsätzen dieser Nummern sowie Abfertigung von Bier, Branntwein, Taback und der nicht unter stehender
Kontrole eingesalzenen Gegenstände bei der Ausfuhr mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung.
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