Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

— 479 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— 
    
Bu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
             
  
  
  
  
Berlin, Freitag, den 23. Dezember 1898. 9 52. 
Inhatt: 1. 1. Marine und Schifahrt: Nachtrag zu den 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ereguatur- Ertheilung 
Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der 5. Zoll. und Steuer-Wesen: Zusammenstellun 
6 O - g von Aende- 
Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Belgien Seite 479 rungen des amtlichen Waarenvergeichnisses zum * 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs tarfieieiiiie: 486 
für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende November 6. Handels. und Gewerbe-Wesen: Aenderungen des sta- 
1898... ÜQ 480 Wam Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses 
tter;! 489 
3. Post= und Telegraphen-Wesen: Aenderungen der Post- 7 Pon assengütterr•: cirνí . 
. . zei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
ordnung vom 11. Juni 1995952 ... 481 Reichsgebiet 493 
  
  
1. Marine und Schiffahrt. 
AUuchtrag 
zu den Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in 
Deutschland und Belgien. 
  
Die Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und 
Belgien vom 7. Dezember 1896 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 624) unter Nr. 1 gelten auch für 
de Sgeß dem belgischen Schiffsvermessungsreglement vom 2. Dezember 1897 ausgestellten regelmäßigen 
eßbriefe 
Die auf Grund des Artikels 41 dieses Reglements nach den britischen Vermessungsregeln aus- 
gestellten Sondermeßbriefe werden gleichfalls ohne Nachvermessung anerkannt. Bei Benutzung solcher 
Sondermeßbriefe kommt daher der den belgischen Dampfschiffen im Uebrigen zustehende Anspruch auf 
besondere Ermittelung des Abzugs für die Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume sowie die der Hafen- 
behörde zustehende Befugniß, statt dessen einen 10 prozentigen Abschlag vom Nettoraumgehalt eintreten 
zu lassen, in Wegfall. 
Berlin, den 10. Dezember 1898. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
 
	        
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