Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Atersgrenze, Bezeichnung der Behörde, 
Bezeichnungen der Stellen, welche vorzugs- bis zu welcher Militär- an welche die Bewerbungen  zu richten sind, soweit nicht in den 
der   anwärter in den Vakanzanmeldnngen Bemerkungen- 
Eisen bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
 zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
  
  
  
  
  
VII. Großherzogthun Sachsen. 
1. Feldabahn. 
2. Weimar - Berka - Blankenhainer 
Eisenbahn. 
3. Weimar - Rastenberger Eisen- 
bahn. 
4. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
  
Zugführer, Expedienten (Sta- 
tionsvorsteher), Büreau- 
und Expeditionsgehülfen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
ührender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn- und andere 
Wärter, Wächter. 
Zugführer, Bremser, Bahn- 
wärter, Wächter. 
Betriebspersonal. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
  
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Direktion der Weimar 
Rastenberger Eisenbahnge- 
sellschaft zu Weimar. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
VIII. Großherzogthum Mecklklenburg-Strelitz. 
1. Mecklenburgische Friedrich Wil- 
helm- Eisenbahn. 
2. Neubrandenburg Friedländer 
Eisenbahn. 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden- und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
  
37 Jahre. 
37. 
  
Direktion der Mecklenburgi- 
schen Friedrich Wilhelm. 
Eisenbahngesellschaft zu 
Wesenberg. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn zu Berlin S.W. 
(Großbeerenstraße Nr. 88). 
IX. Großherzogthum Oldenburg. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
  
Packmeister, 
Schaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Stations- 
aufseher, Schreiber. 
Zugführer, 
  
35 Jahre. 
  
Verwaltungsrath der Eutin- 
Lübecker Eisenbahngesell- 
schaft zu Lübeck. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdlenst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der 
Militäranwär- 
ter bestehenden 
und noch zu er- 
lassenden Vor- 
schriften in An- 
wendung zu 
bringen (ver- 
gleiche Publi- 
kandum vom 
22. September 
1882, Offizleller 
Anzeiger von 
1882 Nr. 32 S. 
199 und Publi- 
kandum vom 
17. September 
1885, Offizieller 
Anzeiger von 
1885 Nr. 33 
179). 
Sämmtlliche Stel- 
len sind zu zwei 
Drittheilen 
den Militäran- 
wärtern vorbe- 
halten.