Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Zahl.] Bemerkungen. 
  
e) Einzelheiten: 
1. Unter den im laufenden Jahre anhängig gewordenen Prozeßsachen (oben a zu 3, 
4, 5, 6, 8, 10) gehörten zur Zuständigkeit: 
d. des Konsuls 
b. des Konsulargerichts 
2. Es fanden mündliche Verhandlungen statt: 
a. vor dem Konsul. 
b. vor dem Konsulargerichte 
Unter den Fällen zu L2a befanden sich solche, in denen der Konful nach 
8. 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. Aprit 1— 1900 
an Stelle des Konsulargerichts getreten war 
II. Konkurssachen. 
1. Es waren abhängig: #s) 
überjährige 
diesjährige 
zusammen 
Davon sind beendel 
Es bleiben unbeendet 
überjährige 
diesjährige 
  
zusammen 
2. Konkursverfahren sind beendet: 
a. durch Zurückweisung des Antrags auf Konkurseröffnung 
5. durch Schlußvertheilung 
Tc. durch Zwangsvergleich. 
&. auf andere Art. 
a bis c zusammen 
  
  
Als anhängig ist ein Konkursverfahren zu betrachten, sobald der Antrag auf Eröffnung gestelll ist. Es sind daher hier 
sise Räle mitzuzählen, in denen der Antrag auf Konkurseröffnung zurückgewiesen oder über diesen Antrag noch kein Beschluß 
gefaßt worden ist
	        
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