Uebersicht 3.
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Fortsetzung von Anlage 4.
(Uebersicht 2 Spalten 8 bis 10 und 15 bis 18.)
Der Hochwald nach Altersklassen und Besitzarten.
Gemischte Bestände sind der vorherrschenden Holzart zugerechnet.
Besibart
(vergl. Uebersicht 2)
Im Hochwaldbetriebe stehende Fläche
*7 à) Eichen *#
–m–m — –—ß.- 5½u— is .. ufammen
über 100 81—100 61-80 41—60 21—40 bis 20|äum- olsben rrlnnn
. l
Jahre alt den 8
ha ba ha ha I ha ha ha ha ha
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Zusammen
Entsprechende Nachweise sind zu geben für:
b) Birken, Erlen, Aspen (Espen).
e) Buchen und sonstiges Laubholz.
d) Kiefern (Föhren).
e) Lärchen.
f)sFichten (Rothtannen).
8) Tannen (Weißtannen).
Die vorstehenden Nachweise a bis g sind zu geben für folgende Arten des Besitzstandes einzeln:
1.
2
3.
4
Kronforsten,
Staaisforsten,
Staatsantheilsforsten und
für alle anderen Forsten zusammen, sofern für die hierin enthaltenen einzelnen Besitzarten:
4. Gemeindeforsten, 5. Stiftungsforsten, 6. Genossenforsten, 7a zu Fideikommissen gehörige,
7b nicht zu Fideikommissen gehörige Privatforsten, die Angaben nicht in gleicher Weise
wie für die Besitzarten 1, 2, 3 gemacht werden können.
Die summarischen Angaben für
die Besitzarten 4 bis 7 können hinsichtlich der Altersklassen fortbleiben, sofern sich der
Ermittelung nicht zu überwindende Schwierigkeiten entgegenstellen.