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Staat Untere Höhere Verwaltungsbehörden
Verwaltungsbehörden. Verwaltungsbehörden. im Sinne des §. 13 Abs. 2.
Waldeck. Die Kreisamtmänner. Der Landesdirektor. Die Kreisamtmänner.
Reuß ä. L. Das Landrathsamt zu Greiz. Die Landesregierung. Das Landrathsamt zu Greiz.
Reuß j. L. Die Landrathsämter. Das Ministerium, Ab- Die Landrathsämter.
theilung für das Innere.
Schaumburg- Die Magistrate und Landraths- Das Ministerium. Die Magistrate und Landraths-
Lippe. ämter. ämter.
Lippe. In den Städten die Magistrate, Die Regierung. Die Regierung.
in den ländlichen Bezirken
die Verwaltungsämter.
Lübeck. Das Kommissariat für Eisen- Der Senat. Das Kommissariat für Eisen-
bahn-, Post- und Telegraphen- bahn-, Post- und Telegraphen-
angelegenheiten. angelegenheiten.
Bremen. Für die Stadt Bremen die Die Polizeikommission des Die Polizeikommission des
Polizeidirektion, für das Senats. Senats.
Landgebiet der Landherr, für
die Hafenstädte die Stadt-
räthe.
Hamburg. Für das Stadtgebiet die Bau- Der Senat. Für das Stadtgebiet die
deputation, für das Land- Polizeibehörde, für das Land-
gebiet die Landherrenschaften gebiet die Landherrenschaften
der Geest- und der Marsch- der Geest- und der Marsch-
lande sowie von Bergedorf lande sowie von Bergedorf
und von Ritzebüttel. und von Ritzebüttel.
Elsaß- Die Kreisdirektoren, in den Das Ministerium. Die Kreisdirektoren, in den
Lothringen. Städten Straßburg, Mül- Städten Straßburg, Mül-
hausen und Metz die Polizei- hausen und Metz die Polizei-
direktoren. direktoren.
4. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Lau- Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum
fende Ausweisung des
Nr. der Bestrafung. Ausweisungs-
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs.
1. August Spinazza, geb. am 15. August 1874 zu Pede- schwerer Diebstahl Großherzoglich badischer 8. Mai d. J.
Tagelöhner, robba, Provinz Treviso, Italien, (1 Jahr 6 Monate Landeskommissär zu
ortsangehörig ebendaselbst Zuchthaus, laut Er- Freiburg,
kenntniß vom 5. No-
vember 1898),