Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band XXXI und XXXII. (31a)

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Während  die  Völker  im  schwersten  Kampfe  gegeneinander  stehen,  während
die  „Deutschen“  Großlogen  wissen,  daß  namentlich  die  Großlogen  in  den  Feindländern
  den  Krieg  hervorgerufen  haben  und  jetzt  die  Propaganda  gegen  den
Deutschen  Siegeswillen  leiten,  unterhalten  sie  amtliche  und  brüderliche  Verbindungen
  mit  den  Großlogen  der  Feindstaaten  —  eine  echt  freimaurerische  Unmoral
  und  eine  unerhörte  Versündigung  am  Deutschen  Volk,  die  nur  noch  durch
den  unmittelbaren  brüderlichen  Verkehr  der  Brr.  im  Deutschen  Heere  mit  den
Brrn.  der  Feindstaaten  außerhalb  und  in  Logen  und  Feldlogen  überboten  wird!

Nun  haben  die  Großlogen  in  Deutschland  in  auffallender  „Stille“  am  Jahwehtage,
  den  10.  1.  1915,  in  Eisenach  beschlossen*),  „den  amtlichen  Verkehr  mit
den  freimaurerischen  Körperschaften  in  den  Feindstaaten  ruhen  zu  lassen“,  was
an  sich  natürlich  gar  nichts  besagt,  denn  der  amtliche  Verkehr  konnte  auch  durch
jede  Großloge  der  neutralen  Staaten  und  durch  Hochgrade  „in  aller  Stille“  vermittelt
  werden,  durch  die  die  Bruderkette  voll  erhalten  blieb.  Auch  hatten  Großlogen
  in  Deutschland  ihre  Beteiligung  an  der  freimaurerischen  Weltgeschäftsstelle
in  der  Schweiz  nicht  abgebrochen.  Es  wurde  ihnen  nur  empfohlen,  sie  zurückzuziehen.
  „Vorsicht“  der  profanen  Welt  gegenüber  ist  immer  nützlich,  „Vorsichtig“
war  aber  auch  am  gleichen  Tage  ein  „freimaurerischer  Ausschuß  für  Kriegsgefangene“
  in  Berlin  geschaffen,  dem  sämtliche  Großlogen  angehörten.  Er  hatte  durch
„maßgebende  Persönlichkeiten  im  neutralen  Auslande“  —  d.  h.  durch  Brr.  Freimaurer
  —  „ausgezeichnete  indirekte  Beziehungen  zu  den  feindlichen  Ländern“).
Endlich  war  der  gegenseitige  brüderliche  Verkehr  in  den  Logen  der  miteinander
kriegführenden  Staaten  von  den  Großlogen  in  Deutschland  erlaubt.  So  hatten
z.  B.  —  nach  der  Bauhütte  —,  Brr.  der  Feldloge  „zum  aufgehenden  Licht  an
der  Somme“  in  St.  Quentin  im  März  1915  Brr.  Franzosen  zur  Teilnahme
an  den  „Arbeiten“  aufgefordert.  Wenn  in  diesem  Falle  in  St.  Quentin  die  Brr.
der  Großlogen  in  Frankreich  nicht  zu  den  „Arbeiten“  kamen,  so  lag  das  daran,
daß  die  freimaurerischen  Körperschaften  in  Frankreich  die  Beziehungen  zu  den
freimaurerischen  Körperschaften  in  Deutschland  einseitig  abgebrochen  hatten,  also
mehr  „Nationalkolorit“  besaßen  als  die  Brr.  in  Deutschland.  Auch  schmollten
sie  den  Brrn.  in  Deutschland,  weil  diese  sich  durch  das  Deutsche  Volk,  entgegen
den  Vorkriegserwartungen,  zur  Landesverteidigung  gezwungen  sahen.

Das  freimaurerische  Treiben  bei  der  Kriegserklärung  Italiens  zwang  nun
die  neun  Großlogen  in  Deutschland  auf  dem  40.  „Deutschen“  Großlogentage
Ende  Mai  1915  zu  neuem  Beschluß.

Dieser  wurde  nicht  etwa  aus  innerer  Entrüstung  gegenüber  den  Brrn.  der
Feindmächte  über  ihr  Treiben  gefaßt,  sondern  weil  in  den  Großlogen
die  nur  zu  begründete  Sorge  bestand,  daß  sich  das  profane  Deutsche  Volk  mit
wachsender  Empörung  gegen  das  unverantwortliche  Verhalten  der  „Deutschen“
Freimaurerei  wandte,  und  „das  Ansehen  der  Freimaurerei  im  allgemeinen  wie
im  besonderen  der  Deutschen  Brr.  empfindlich  geschädigt“  werden  könnte.  Hatte
doch  namentlich  die  katholische  Presse  auf  die  Deutschfeindliche  und  kriegshetzerische
Tätigkeit  der  Freimaurerei  Italiens,  allerdings  allein,  weil  sie  diese  für  papstfeindlich
  hielt,  hingewiesen.  Es  blieb  den  Großlogen  in  Deutschland  nichts  an-*)

  Quersumme  von  10.  1.  1915  ist  3  X  15  also  besonders  schützend!

Der  Beschluß  am  10.  Januar  1915  über  das  Ruhen  der  amtlichen  Beziehungen
der  freimaurerischen  Körperschaften  in  Deutschland  und  denen  in  der  Feindländern  wird
nur  in  wenigen  freimaurerischen  Geheimschriften  wiedergegeben,  scheint  also  ein  Beschluß
mehr  „unter  vier  Augen“  gewesen  zu  sein.
            
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