— 27 —
Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
— —-. — — — —
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1900. W6.
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ernennung — Ermächtigung 1 6 in dem Siande oder den Befugnissen der Zoll. und
zur Vornahme von Civilslandsakter Seite 27 Steuerstellen: 30
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil-
standsaklen im Schutzgebiete von Deutsch-Ost-Afrika 27
3. Bank-Wesen: Staius der deutschen Notenbanken Ende
Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Hefles
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seer
ähmer 1
SOn
Januar 190000000. 28 ,,« " ·
»I.Zoll-uchSteuer-Wefen:ErgänzungdersusfühkungssISOPVFIZUIFfMZAUBIVMUIISVDUAUSIMVVMMS dem
vorschriften zum Reichsstempelgesetze; — Veränderungen Reichsgebiete.
1. Konsulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ersten Sekretär bei der Kaiser-
lichen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below-Schlatau, zum General-Konsul in Budapest zu
ernennen geruht.
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Genua beschäftigten Regierungs-Assessor von dem Knese-
beck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Ver-
tretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen
vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden.
Den bei dem Kaiserlichen Konsulat in Neapel beschäftigten Vize-Konsul Schlieben ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen
Lonuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen
zu beurkunden.
2. Kolonial-Wesen.
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reichs-
Gesetzbl. 1888 S. 71) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen=
standes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599), ist dem Königlich preußischen
Gerichts-Afssessor Knake in Dar-es-Salaam die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines
Amtsbezirkes im Schutzgebiete bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Ein-
geborene sind, vorzunehmen und deren Geburten und Sterbefälle zu beurkunden.
6