fullscreen: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. — 12 — 
Elfter Abschnitt. 
z8 Strafbestimmungen. 
325 Zwangsmittel gegen Säumige. 
326 Aufforderung und Androhung. 
327 Ausspruch der Zwangsstrafe. 
328 Wiederholung der Zwangsstrafe. 
329 Zwangsstrafe wegen anderer Handlungen als Anzeigen. 
330 Beschwerde gegen Zwangsstrafen. 
331 Uebertretung der Anzeigepflicht. 
332 Vergehen des Standesbeamten durch vorschriftswidrige Eheschließung 
333 Vergehen des Geistlichen durch verfrühte kirchliche Trauung. 
334 Bezugsberechtigung der Gemeinde. 
335 Erhebung der von Standesbeamten verhängten Geldstrafen. 
336 Erhebung polizeilicher und gerichtlicher Geldstrafen. 
- 
Zwölfter Abschnitt. 
Verfahren bei unterbliebener Führung und bei Berlust von Standesregistern. 
337 Ersatz bei Zerstörung eines Registers. 
338 Ersatz bei Zerstörung beider Register. 
339 Verlustbericht des Standesbeamten. 
Dreizehnter Abschnitt. 
Schluß= und Uebergangsbestimmungen. 
340 Wirksamkeit. 
341 Beischreibung von Randvermerken in älteren Kirchen= und Standesbüchern. 
342 Aufhebung bisheriger Vorschriften. 
Anlage. 
Verzeichniß der badischen Formulare zur Standesbeamtendienstweisung
	        
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