Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster  36.

(B.  O.  §.  269.)
Steuerhebebezirk  Achern.

Materialanmeldung  A

des

Brennereibesitzers  Max Stumpf  in  Achern.

Getriebsjahr  1900/01.



Die  Anmeldung  ist  in  Abschnitt  A  Abth.  15  Nr.  2  des
Abfindungsbuchs  eingetragen.

Achern,  den  3ten  November  1900.

(Stempelabdruck.)  (Unterschrift.)

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Die  Materialanmeldung  ist  in  doppelter  Ausfertigung  über  das  zu  Brennzwecken  bestimmte  alkoholhaltige
  Material  binnen  drei  Tagen  nach  Verbringung  in  das  Brennereianwesen,  über  nicht  alkoholhaltiges
  Material  binnen  drei  Tagen  nach  dem  daselbst  erfolgenden  Einschlagen  zur  Gährung  der
Hebestelle  einzureichen.  Die  Anmeldung  hat,  sofern  nicht  die  Hebestelle  Ausnahmen  zuläßt,  spätestens
drei  Tage  vor  Eröffnung  des  Betriebs  zu  erfolgen.

2.  Kommt  im  Laufe  der  Betriebszeit  weiteres  Material  in  Zugang,  so  ist  dieses  in  gleicher  Weise
binnen  24  Stunden  der  Hebestelle  anzumelden.

3.  Wird  Material  in  einem  Vorrathsgefäße  nach  und  nach  eingeschlagen,  so  kann  die  Hebestelle  gestatten,
daß  die  Anmeldung  erst  nach  Beendigung  der  Ansammlung  eingereicht  wird.

4.  Der  Brennereibesitzer  hat  in  den  Spalten  1  und  2  die  Gattung  des  Materials  sowie  die  Vorrathsgefäße
  und,  soweit  thunlich,  entweder  in  den  Spalten  3  und  4  den  Raumgehalt  der  Gefäße  und  die
Höhe  ihrer  Befüllung  oder  in  der  Spalte  5  die  Materialmenge  selbst  für  jedes  einzelne  Vorrathsgefäß
  anzugeben.  Die  Anmeldung  ist  in  beiden  Ausfertigungen  vom  Brennereibesitzer  zu  unterschreiben.


  Fortsetzung  siehe  4.  Seite.
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