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Muster 36.
(B. O. §. 269.)
Steuerhebebezirk Achern.
Materialanmeldung A
des
Brennereibesitzers Max Stumpf in Achern.
Getriebsjahr 1900/01.
Die Anmeldung ist in Abschnitt A Abth. 15 Nr. 2 des
Abfindungsbuchs eingetragen.
Achern, den 3ten November 1900.
(Stempelabdruck.) (Unterschrift.)
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die Materialanmeldung ist in doppelter Ausfertigung über das zu Brennzwecken bestimmte alkoholhaltige
Material binnen drei Tagen nach Verbringung in das Brennereianwesen, über nicht alkoholhaltiges
Material binnen drei Tagen nach dem daselbst erfolgenden Einschlagen zur Gährung der
Hebestelle einzureichen. Die Anmeldung hat, sofern nicht die Hebestelle Ausnahmen zuläßt, spätestens
drei Tage vor Eröffnung des Betriebs zu erfolgen.
2. Kommt im Laufe der Betriebszeit weiteres Material in Zugang, so ist dieses in gleicher Weise
binnen 24 Stunden der Hebestelle anzumelden.
3. Wird Material in einem Vorrathsgefäße nach und nach eingeschlagen, so kann die Hebestelle gestatten,
daß die Anmeldung erst nach Beendigung der Ansammlung eingereicht wird.
4. Der Brennereibesitzer hat in den Spalten 1 und 2 die Gattung des Materials sowie die Vorrathsgefäße
und, soweit thunlich, entweder in den Spalten 3 und 4 den Raumgehalt der Gefäße und die
Höhe ihrer Befüllung oder in der Spalte 5 die Materialmenge selbst für jedes einzelne Vorrathsgefäß
anzugeben. Die Anmeldung ist in beiden Ausfertigungen vom Brennereibesitzer zu unterschreiben.
Fortsetzung siehe 4. Seite.
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