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Muster 7.
(L. O. F. 28,
N. O. K. 23.)
Steuerhebebezirk
Anmeldung
der
Brauntweinbestände zur Bestandsaufnahme
am ten 19
dem Branntweinlager
in der Branntwein-Reinigungsanstalt ##
Anleitung zum Gebrauche.
1. Der Anmeldende hat die Spalten 1 bis 8 und 17 bis 22 auszufüllen.
2. In der Abtheilung à sind die im Tarabuch eingetragenen Versandgefäße, getrennt von den anderen Gefäßen, nach-
zuweisen und einzeln nach der Zeitfolge ihrer Einlagerung und den Nummern des Tarabuchs aufzuführen. Die
Spalten 3 bis 6 Ind auf Grund der Tarabescheinigungen auszufüllen; außerdem ist ersichtlich zu machen, bei
welchen Gesäßen der während der Lagerung unverändert gebliebene Inhalt in den Spalten 7 und 8 auf Grund
en Tarabescheinigungen angemeldet ist (L. O. §. 28). Die Tarabescheinigungen sind der Bestandsanmeldung bei-
zufügen.
3. Die Amtsstelle hat die auf den Tarabescheinigungen beruhenden Angaben der Bestandsanmeldung mit dem Tara-
buche zu vergleichen und die Uebereinstimmung. zu bescheinigen.
4. Für Reinigungsanstalten sind in jeder der Abtheilungen A und B diejenigen Gejäße, welche durch Destillation
in der Anstalt verarbeitete Bestände enthalten, getrennt von den übrigen Gesäßen aufzuführen.