42 Beutsches Reich. (Januar 18.)
zum Schaden der Arbeiterklasse zu bekämpfen. Das disziplinwidrige, jeder
Demokratie hohnsprechende Treiben dieser Sonderbündler hat mit seinen häßlichen
Begleiterscheinungen eine zunehmende Zerrüttung der Partei herbeigeführt.
Sonderorganisationen, gegen die Politik der Partei gerichtete Kundgebungen
und schließlich auch Gegenkandidaten gegen die Kandidaten der sozialdemokratischen
Partei bei Wahlen waren die unausbleibliche Folge dieses
verderblichen Vorgehens der anarchosyndikalistischen Opposition und der
mit dieser verbündeten Arbeitsgemeinschaft. Selbst vor dem Boykott des
Zentralorgans der Partei und anderer Parteizeitungen schreckte die Opposition
nicht zurück. Jetzt haben die Leiter der Arbeitsgemeinschaft ihr
parteizerstörendes Werk gekrönt durch die Einberufung einer Reichskonferenz
der Opposition. Ihr Vorgeben, sie wirkten für die Einheit der Partei und
im Rahmen der Partei, ist damit in seiner ganzen Unehrlichkeit enthüllt.
Sie haben sich als Parteileitung ausgetan und zum 7. Jan. d. J. Parteiorganisationen
und Sonderorganisationen nach Berlin zusammenberufen.
Sie haben dort unter anderem beschlossen: „Die Orts-= und Kreisorganisationen,
deren Mehrheit die Auffassung der Opposition teilt, haben in
stete enge Fühlung zueinander zu treten. Dort, wo die oppositionellen.
Genossen nicht die Mehrheit in der Organisation haben, haben sie im
Rahmen des Parteistatuts unermüdlich für die Ausbreitung ihrer Anschauungen
zu wirken und zur Erfüllung der der Opposition im Interesse der
Partei obliegenden Aufgaben, sowie zur eigenen Belehrung in geeigneter
Weise einen Zusammenschluß herbeizuführen.“ Das ist die Gründung
einer Sonderorganisation gegen die Partei und die Mitglieder
der Arb. wie ihre Anhänger haben sich nunmehr auch von der Partei selbst
getrennt. Die Schaffung dieser Sonderorganisation und die Zugehörigkeit
zuhr ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der
Gesamtpartei. Daher ist es nun Aufgabe aller treu zur Partei stehenden
Organisationen, dem unehrlichen Doppelspiel aller Parteizerstörer ein Ende
zu machen und die durch die Absplitterung der Sonderorganisationen erforderlichen
organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Die Einheit und
Geschlossenheit der Partei zu festigen, damit sie den gewaltigen Aufgaben
gewachsen ist, die sie noch während des schrecklichen Weltkrieges und nach
seiner Beendigung zum Wohle der Arbeiterklasse und der weitesten Volkskreise
im Geiste sozialistischer Weltanschauung zu erfüllen hat, ist Aufgabe
aller Parteigenossen.
Die überwiegende Mehrzahl der Parteiblätter billigt den Beschluß des
Parteivorstandes, der als Klärung empfunden, aber nicht frohen Herzens
begrüßt, sondern als bitterste Notwendigkeit anerkannt wird. Vereinzelt
wird der Hoffnung auf eine spätere Einigung Ausdruck gegeben. Der
„Vorwärts“ schreibt: Die Sprache dieser Resolution ist klar. Sie
konnte nicht anders lauten, wenn nicht das gesamte Parteileben völliger
Anarchie anheimfallen soll. Das aber darf nicht sein. Das zu verhindern
sind wir denen schuldig, die in der schwersten Zeit des Reiches
draußen Heim und Herd verteidigen und denen wir die Partei, die sie
mit groß gemacht haben, erhalten müssen. Würde die Partei diesem Treiben
noch länger zusehen, so würde sie jedes Ansehen in den Augen der Arbeiter,
jede Achtung bei den Gegnern verlieren. Den Bruch mit der Partei hat
die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft mit ihrem weiter links stehenden
Anhang vollzogen. Die berufenen Körperschaften der Partei haben
aus diesem Vorgehen nur die notwendige Konsequenz gezogen. Sie sind
damit in Uebereinstimmung mit der ganzen Tradition der Parteit, die in
Partei und Gewerkschaften stets jegliche Sonderorganisation verurteilt und
bei aller Meinungsfreiheit niemals eine Störung ihrer Aktionen geduldet