Metadata : Banken und Bankpolitik

Breslau  ab,  und  Donnerstag  morgen  trifft  als  Bestätigung  der  Zettel  von
Breslau  ein,  der  das  Ersuchen  enthält,  der  Reichsbankhauptstelle  Frankfurt
  a.  N.  1000  AM  gutzubringen.

Durch  diese  Versendung  der  Wechsel  über  Berlin  spart  die  Reichsbank
  alljährlich  viele  Tausend  Mark  an  Porti.  Auch  alle  anderen  Versendungen
  und  Alitteilungen  der  Reichsbankanstalten  mit  Ausnahme  der
Giroüberweisungen,  —  dies  sei  hier  nebenbei  bemerkt  —  gehen  aus
diesem  Grunde  jetzt  über  Berlin.

Kommt  der  Verfalltag  der  Wechsel  heran,  so  werden  sie  in  Berlin
und  an  den  größeren  Zweiganstalten  bereits  3—35  Tage  vor  Fälligkeit  an
die  Hauptkasse  zum  Einzug  gegeben,  damit  sie  in  Ruhe  gebucht  und
nach  den  einzelnen  Straßen  usw.  —  jeder  Bote  hat  sein  bestimmtes  Revier
  —  verteilt  werden  können.  Erfolgt  die  Einlösung  der  Wechsel  nicht
sofort  bei  der  ersten  Vorzeigung,  so  hinterläßt  der  Bote  einen  Zettel  mit
der  Aufforderung,  den  Wechsel  bis  um  10  Uhr  vormittags  des  nächsten
Tages  bei  der  Reichsbank  einzulösen.  Geschieht  dies  nicht,  so  wird  der
Wechsel  protestiert  und  gelangt  dann  mit  dem  Protest  an  die  Bankanstalt,
  die  ihn  gekauft  hat,  und  die  nun  den  Betrag  zuzüglich  Rikambiospesen
  beim  Diskontanten  einzieht.  Bezahlt  er  die  Summe,  oder  geht  der
Betrag  von  anderer  Seite  (einem  \ormann)  ein,  so  ist  für  die  Reichsbank
  das  Kreditgeschäft  beendet.  Im  anderen  Falle  wird  sie  den  Klageweg
  betreten.  Ist  auch  auf  diese  \Weise  die  Wechselsumme  nicht  zu
erlangen,  so  wird,  je  nachdem  ein  Verschulden  des  Vorstandsbeaniten
vorliegt  oder  nicht,  der  Betrag  auf  dessen  Konto  belastet  oder  als  uneinbringbare
  Forderung  vom  Gewinn  der  Reichsbank  abgebucht.

Vielfach  wird  die  Hauptaufgabe  der  Reichsbank  darin  erblickt,  daß  sie
Kredit  und  zwar  billigen  Kredit  gewährt,  daß  sie  möglichst  viel  Noten
auszugeben  bestrebt  sein  muß,  um  in  der  Lage  zu  sein,  große  Kredite
  zu  gewähren.  Gerade  das  Gegenteil  hiervon  ist  aber  richtig:  Die
der  Reichsbank  infolge  ihrer  Notenausgabe  zur  Verfügung  stehenden
Mittel  sollen  in  den  Aktivgeschäften,  und  vornehmlich  in  dem  Diskontgeschäft,
  eine  möglichst  sichere  Anlage  finden.

Da  die  diskontierten  Wechsel  als  Notendeckung  dienen,  müssen  sie
bestimmten  Anforderungen  genügen.  Die  Reichsbank,  wie  auch  jede  der
anderen  deutschen  Notenbanken,  darf  nur  Wechsel  ankaufen,  die

1.  eine  Verfallzeit  von  höchstens  drei  Monaten  haben  und

2.  die  Unterschriften  in  der  Regel  von  drei,  mindestens  aber  von

zwei  als  zahlungsfähig  bekannten  Verpflichteten  tragen.

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