Breslau ab, und Donnerstag morgen trifft als Bestätigung der Zettel von
Breslau ein, der das Ersuchen enthält, der Reichsbankhauptstelle Frankfurt
a. N. 1000 AM gutzubringen.
Durch diese Versendung der Wechsel über Berlin spart die Reichsbank
alljährlich viele Tausend Mark an Porti. Auch alle anderen Versendungen
und Alitteilungen der Reichsbankanstalten mit Ausnahme der
Giroüberweisungen, — dies sei hier nebenbei bemerkt — gehen aus
diesem Grunde jetzt über Berlin.
Kommt der Verfalltag der Wechsel heran, so werden sie in Berlin
und an den größeren Zweiganstalten bereits 3—35 Tage vor Fälligkeit an
die Hauptkasse zum Einzug gegeben, damit sie in Ruhe gebucht und
nach den einzelnen Straßen usw. — jeder Bote hat sein bestimmtes Revier
— verteilt werden können. Erfolgt die Einlösung der Wechsel nicht
sofort bei der ersten Vorzeigung, so hinterläßt der Bote einen Zettel mit
der Aufforderung, den Wechsel bis um 10 Uhr vormittags des nächsten
Tages bei der Reichsbank einzulösen. Geschieht dies nicht, so wird der
Wechsel protestiert und gelangt dann mit dem Protest an die Bankanstalt,
die ihn gekauft hat, und die nun den Betrag zuzüglich Rikambiospesen
beim Diskontanten einzieht. Bezahlt er die Summe, oder geht der
Betrag von anderer Seite (einem \ormann) ein, so ist für die Reichsbank
das Kreditgeschäft beendet. Im anderen Falle wird sie den Klageweg
betreten. Ist auch auf diese \Weise die Wechselsumme nicht zu
erlangen, so wird, je nachdem ein Verschulden des Vorstandsbeaniten
vorliegt oder nicht, der Betrag auf dessen Konto belastet oder als uneinbringbare
Forderung vom Gewinn der Reichsbank abgebucht.
Vielfach wird die Hauptaufgabe der Reichsbank darin erblickt, daß sie
Kredit und zwar billigen Kredit gewährt, daß sie möglichst viel Noten
auszugeben bestrebt sein muß, um in der Lage zu sein, große Kredite
zu gewähren. Gerade das Gegenteil hiervon ist aber richtig: Die
der Reichsbank infolge ihrer Notenausgabe zur Verfügung stehenden
Mittel sollen in den Aktivgeschäften, und vornehmlich in dem Diskontgeschäft,
eine möglichst sichere Anlage finden.
Da die diskontierten Wechsel als Notendeckung dienen, müssen sie
bestimmten Anforderungen genügen. Die Reichsbank, wie auch jede der
anderen deutschen Notenbanken, darf nur Wechsel ankaufen, die
1. eine Verfallzeit von höchstens drei Monaten haben und
2. die Unterschriften in der Regel von drei, mindestens aber von
zwei als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten tragen.
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