Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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3. Post- und Telegraphenwesen. 
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung. 
Zu den unterm 26. März 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren- 
Ordnung (Centralblatt S. 242) tritt am Schluß von Nr. 19 folgender neue Satz hinzu: 
„Er darf sich von Dritten, die seinen Fernsprechanschluß zu Gesprächen benutzen, für welche 
Einzelgebühren zu entrichten sind, diese Gebühren erstatten lassen.“ 
Berlin, den 27. Februar 1903. 
In Vertretung des Reichskanzlers: 
Kraetke. 
  
4. Finanzwesen. 
  
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom 
22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) ist an Stelle des zum Vorsitzenden der Verwaltung des Reichs- 
Invalidenfonds berufenen Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrats Plath der vortragende 
Rat im Reichsschatzamte, Kaiserliche Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrat Neumann zum Kurator 
des Reichskriegsschatzes bestellt worden. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
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Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1903“ ist im Verlage der Buchhandlung 
Georg Reimer in Berlin erschienen. « 
Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder— 
verkäufern zum Preise von 1,20 — für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im 
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 für das Exemplar zu beziehen. 
 
	        
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