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e) dem Hauptzollamke Rügenwalde *
das Steueramt 1 Köslin — bisher zum Hauptzollamte Kolberg- gehörig — und
1 dem Hauptsteueramte Stargard i. K.
das Steueramt I Callies bisher zum Hauptsteueramte Schivelbein gehörig —.
Es ist erteilt worden: .
Dem Steueramt 1 zu Eschwege im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel, die Befugnis
zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, · «
dem Steueramte II zu Sommerfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus, die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I, « « »
dem Nebenzollamte II zu Freiburg a. E. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stade, die
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl und ·
demSteueramtIzuHirschbergimVezirkedesHauptsteueramtszu Liegnitz die Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I, zur Erledigung von Salzbegleitscheinen J
und Tabakversendungsscheinen I und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden
Begleitscheingüter.
Im Großherzogtume Luxemburg.
Den nachstehend bezeichneten Zollstellen sind folgende Befugnisse beigelegt worden:
dem Hauptzollamte zu Luxemburg die Befugnis zur Abfertigung von Baumwollengarn der
Tarifnummern 2c 1, 2 und 3, von Leinengarn der Tarifnummern 22 àa und b und von Leinwand
der Tarifnummern 22f, g 1 und 2 und der Anmerkung zu 1 und g,
dem Nebenzollamt I zu Kleinbettingen die Befugnis zur Abfertigung von Wollwaren der
Tarifnummern 414 5 und 6 und den Nebenzollämtern I zu Ulflingen, Rodingen und Schimpach
die Befugnis zur Abfertigung von Leinwand der Tarifnummern 221, g 1 und 2 und der Anmerkung
zu k und g und von Wollwaren der Tarifnummern 414 5 und 6 zu andern als den hbchsten Zoll-
sätzen der betreffenden Tarifnummern.
Im Königreiche Bayern.
Den Hauptzollämtern zu Landau und Würzburg ist die Befugnis zur Erledigung von
Zuckerbegleitscheinen I und dem Nebenzollamte zu Zweibrücken im Bezirke des Hauptzollamts zu
Kaiserslautern die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 erteilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Es ist erteilt worden: .
« Dem Steueramte zu Meerane im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugnis zur
Abfertigung von Waren der Nummern 41 45 und 41 46 des Zolltarifs zu andern als den höchsten
Zollsätzen dieser Nummern, ..
dem Steueramte zu Wurzen im Bezirke des Hauptzollamts zu Grimma, allgemein die
seebugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die zum Wiederausgang bestimmt
ind, un ·
" dem Untersteueramte zu Adorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Eibenstock die Ermäch-
tigung zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Kokosfasern in Strängen, welche für die Säch-
sische Kunstweberei Claviez, Aktiengesellschaft in Adorf eingehen.
Im Königreiche Württemberg.
. Die Zollabfertigungsstellen im städtischen Lagerhaus zu Stuttgart und am Bahnhofe zu Ulm
sind zur Untersuchung des aus dem Ausland eingehenden Fleisches ermächtigt worden.
Im Großherzogtum Oldenburg.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oldenburg ist das Steueramt zu Damme auf—
gehoben worden.
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