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Dem bisherigen Kaiserlichen Vizekonsul in Jekaterinoslaw, Otto Böcker, ist die erbetene Entlassung
aus dem Reichsdienst erteilt worden.
Das Kaiserliche Konsulat in Roulers (Belgien) ist zur Einziehung gelangt.
Dem Königlich Schwedisch-Norwegischen Vizekonsul Julius Caspar in Hannover ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Königlich Spanischen Honorarkonsul Heinrich JI. Muth in Coblenz ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
2. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 1904 beschlossen, den Brennsteuervergütungssatz
von 6 Mark für das Hektoliter Alkohol bis auf weiteres beizubehalten.
Berlin, den 2. Januar 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rauschning.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
In Fischingen im Bezirke des Steueramts zu Hechingen ist eine Grenzumgelderei errichtet worden.
Das Steueramt 1 zu Beuthen a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau ist in ein
Steueramt II umgewandelt worden. *
Das bisherige Nebenzollamt II in Opaleniec im Bezirke des Hauptzollamts zu Neidenburg
führt künftig die Bezeichnung Nebenzollamt II in Flammberg.
Es ist erteilt worden:
den Steuerämtern 1 zu Reichenbach O. L. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Görlitz und zu
Greifenhagen im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin II die Befugnis zur Erledigung von Begleit-
scheinen I über inländisches Salz,
dem Hauptsteueramte zu Trier die Befugnis zur Abfertigung von Leinengarn der Tarif-
nummer 22 à und b zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummer,
dem Hauptsteueramte zu Gleiwitz die Befugnis zur unbeschränkten Erledigung von Zoll-
begleitscheinen I über Stückgüter und zur Abfertigung von Wollwaren der Nummern 41 45 und 6 des
Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern,
dem Hauptsteueramte zu Trier die Befugnis zur Erhebung des Spielkartenstempels und zur
Abstempelung von im Bundesgebiete gefertigten Spielkarten.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Untersteueramte Taucha im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II ist die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz, welches unter Packstückverschluß versendet
wird, beigelegt worden.