Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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An 5. ang 
Ur. 38 bes Zent galblatt für das Deutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 15. September 1905. 
  
  
  
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MWMilitär wesen. 
  
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus- 
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teil- 
genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung 
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Ubersicht. 
Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. BJzdJd. . 249 
Gymnasien (A. sesaeaeàeàe 238 NRealschulen (eH 250 
Realgymnasien (4. b). .. 243 Offentliche Schullehrerseminare (CO.) 254 
Oberrealschulen (A.ee 245 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 256 
Progymnasien (. .... ... 247 Privat-Lehranstalten: 
Realprogymnasien (80bbtlll.. 247 a) Schullehrerseminrrren 257 
Realschulen (69e)H)H)Hn 247 b) Andere Privat-Lehranstalen 257 
Progymnasien (Cbd.. .... 248 Lehranstalten im Auslaaden 259 
  
  
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