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An 5. ang
Ur. 38 bes Zent galblatt für das Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 15. September 1905.
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MWMilitär wesen.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teil-
genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Ubersicht.
Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. BJzdJd. . 249
Gymnasien (A. sesaeaeàeàe 238 NRealschulen (eH 250
Realgymnasien (4. b). .. 243 Offentliche Schullehrerseminare (CO.) 254
Oberrealschulen (A.ee 245 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 256
Progymnasien (. .... ... 247 Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien (80bbtlll.. 247 a) Schullehrerseminrrren 257
Realschulen (69e)H)H)Hn 247 b) Andere Privat-Lehranstalen 257
Progymnasien (Cbd.. .... 248 Lehranstalten im Auslaaden 259
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