Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
DZu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungeun. 
XXXIV. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 20. Februar 1906. 3 Nr. 9. 
  
  
  
  
  
  
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Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Statistik 
des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1900..w .... Seite 137 
  
Zoll= und Steuerwesen. 
Der Vundesrat hat beschlossen, den nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen und Dienst- 
vorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Fe- 
bruar 1906 — Reichs-Gesetzbl. S. 109 — die Zustimmung zu erteilen und sie an Stelle der zur Zeit 
gültigen Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften sowie der diese abändernden und ergänzenden 
Bundesratsbeschlüsse vom 1. März 1906 ab in Kraft zu setzen. 
Eine Ausgabe der Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften, welche zugleich den TLext 
des Gesetzes vom 7. Februar 1906 enthält, wird in R. v. Deckers Verlag, G. Schenck in Verlin SW., 
Jerusalemerstraße 56 erscheinen. 
Berlin, den 9. Februar 1906. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
A. Ausführungsbestimmungen 
zum 
Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 
7. Februar 1906 (Neichs-Gesetzbl. S. 109). 
I. Gattung, Menge und Wert der Waren. 
§ 1. 
(1) Bei den Anmeldungen für die Warenverkehrsstatistik ist den Angaben über Gattung, Menge 
und Wert der Waren (8§8 1, 2 des Gesetzes) das Statistische Warenverzeichnis zu Grunde zu legen, das 
in fortlaufender Nummernfolge die Waren einzeln oder in Gruppen in der Reihenfolge der Abschnitte 
und Unterabschnitte des Zolltarifs aufführt und für jede Warengattung den Maßstab der Anschreibung 
(Kilogramm, Festmeter, Faß, Stück, Wert usw.) bezeichnet. In der Regel muß die Gattung jeder 
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