Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Bundesstaat: Aulage 1. 
Oberbehördiii , í, m 
Anschreibebuch A 
des Erbschaftssteueramts in 
über 
die Verteilung des der Erbschaftssteuer nach dem Gesetze vom 3. Juni 1906 unter- 
liegenden Gesamtvermögenserwerbes von Todes wegen und der davon entrichteten 
Erbschaftssteuer auf die einzelnen Gruppen der Erwerber, unterschieden nach der Höhe 
des Einzelerwerbes. 
Rechnungsjahr 19 . . 
Anleitung zum Gebrauthe. 
.Das Anschreibebuch gilt als Grundlage für die Aufstellung der Nachweisung IA. Es ist für den 
Zeitraum des Rechnungsjahrs zu führen. 
Das Anschreibebuch ist dergestalt in Abschnitte zu zerlegen, daß die Anschreibungen je gesondert 
nach der Höhe des Einzelerwerbes von Todes wegen (§ 28 Abs. 1 des Gesetzes) gemäß der in 
der Nachweisung I enthaltenen Staffelung erfolgen. 
In den Fällen der Spalte 19 und, sofern es sich um Anfälle an ausländische Stiftungen usw. 
handelt, die den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 4 des Gesetzes nicht genießen, auch in 
Spalte 14 ist der in Betracht kommende ausländische Staat namhaft zu machen. 
Die Anschreibungen sind gleichzeitig mit der Eintragung der Zahlungen ins Erbschaftssteuer- 
Sollbuch auf Grund der der Vereinnahmung oder Erstattung zu Grunde liegenden Feststellungen 
zu bewirken. 
.Gehören zu einem Erwerbe Grundstücke, für welche die Steuer in einem anderen Bundesstaate 
zu entrichten ist, so ist zur Begründung dessen, daß der Erwerb infolge des Gesamtwertbetrags bei 
einer höheren Staffel angeschrieben ist, als den bei den verschiedenen Erbschaftssteuerämtern zur 
Anschreibung gelangenden Beträgen an sich entspricht, unter den angeschriebenen Wertbeträgen 
der Gesamtwertbetrag des ganzen Anfalls nachrichtlich zu vermerken, z. B. etwa folgender— 
aßen: 0 000 . 
(833 Abs. 2 — 160 000 K.)“ 
Elbenso ist in Fällen, in denen der Steuerbetrag sich infolge besonderer Vorschriften nicht 
lediglich aus dem Werte des Erwerbes und dem Steuersatze berechnet, hierauf durch Anführung 
(Fortsetzung Seite 6 des Formulars.) 
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