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dem Steueramt 1 zu Gelnhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren der Tarifnummer 586, die für die Vereinigten Berlin-
Frankfurter Gummiwarenfabriken in Gelnhausen eingehen; .
dem Steueramt I in Merzig, Hauptamtsbezirk Saarbrücken, die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II und Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Steueramt 1 in Paderborn im Bezirke des Hauptsteueramts in Lemgo die unbeschränkte
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen J;
dem Steueramt 1 in Papenburg, Hauptamtsbezirk Leer, die Befugnis zur Abfertigung von
zuckerhaltigen Waren gemäß § 5 der Anlage D der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze;
dem Hauptsteueramt in Pr. Stargard die Befugnis zur Abfertigung von Wein zur Kognak-
bereitung, der mit Zollbegleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht. «
DasSteueramtlinSoltau,HauptamtsbezirkHarburg,ist-,abweichendvonderAngabein
der Spalte „Bemerkungen“ des Amterverzeichnisses für die Verwaltung der Zölle, Reichssteuern und
Ubergangsabgaben, auch befugt, zur Erledigung von Begleitscheinen I über Filze, Filzwaren, rohe, ge-
reinigte oder zugerichtete Bettfedern, Wolle, Haare, Jute, Leder und Schuhwaren für die Firma
C. Breiding & Sohn daselbst; dagegen nicht befugt zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß
eingehenden Begleitscheinsendungen von Filzen und Filzwaren für die genannte Firma.
Königreich Sachsen.
Das Steueramt Weißenberg im Hauptamtsbezirke Bautzen ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1907
ab in ein Untersteueramt umgewandelt worden.
Die dem Untersteueramte Burgstädt (Hauptzollamtsbezirk Chemnitz) erteilte Befugnis zur
Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über genähte Handschuhe aus gewirkten seidenen
Spitzenstoffen der Tarifnummer 517, die für die Firma Winkler und Gärtner in Burgstädt mit der
Eisenbahn ein= und demnächst nach Umpackung ohne weitere Veränderung wieder ausgehen, ist auch
auf gewirkte Handschuhe aus Baumwolle oder Wolle der Tarifnummern 459 und 435, aus halb-
seidenem Trikotstoff der Tarifnummer 409 und Handschuhe teilweise aus Leder der Tarifnummer 562
ausgedehnt worden, die ebenfalls für die genannte Firma mit der Eisenbahn ein= und demnächst nach
Umpackung ohne weitere Veränderung wieder ausgehen.
Großherzogtum Hessen.
Das Steueramt Stockheim im Hauptamtsbezirke Gießen ist mit Wirkung vom 1. September
1907 ab aufgehoben worden. Die von diesem Amte als Hebestelle für Reichssteuern seither besorgten
Dienstgeschäfte sind auf die Ortseinnehmerei Büdingen innerhalb ihrer Zuständigkeit übergegangen.
Der Ortseinnehmerei Büdingen im Hauptamtsbezirke Gießen ist die Befugnis zur Ausfertigung
von Ubergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein erteilt worden.
In Helmhof (Gemeinde Wimpfen) wird zum 1. Oktober 1907 eine dem Salzsteueramte Wimpfen
(Hauptamtsbezirk Darmstadt) zugeordnete Ubergangsstelle mit der Befugnis zur Eingangsrevision von
Bier errichtet. Die durch Helmhof führende Straße von Unter-Gimpern nach Neckarbischofsheim wird
Übergangsstraße für den Verkehr mit Bier.
Elsaß-Lothringen.
Dem Nebenzollamt II zu Altmünsterol im Hauptamtsbezirk Altkirch ist die Befugnis beigelegt
worden, aus dem Ausland eingehende eingestampfte Weintrauben in unbeschränkter Menge abzufertigen.
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